Krefeld Branstifung: Abschieben in den Iran - Papiere beschaffen "faktisch unmöglich"

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Krefeld Branstifung: Abschieben in den Iran - Papiere beschaffen faktisch unmöglich

In der nordrhein-westfälischen Stadt Krefeld hat sich eine brisannte Situation entwickelt: Ein Mann, der seit Jahren in Deutschland lebt, soll abgeschoben werden. Doch die Voraussetzungen dafür sind faktisch unmöglich zu erfüllen. Der Grund: Die erforderlichen Papiere aus dem Iran können nicht beschafft werden. Die Frage, warum dies so ist, bleibt offen. Es bleibt abzuwarten, wie die Behörden in diesem Fall reagieren werden. Ein Abschiebestopp könnte eine mögliche Lösung sein. Doch wie wird sich die Situation für den Mann entwickeln, der seit Jahren in Deutschland lebt?

Abschiebung unmöglich ohne Papiere: Krefelder Landesregierung kann mutmaßlichen Brandstifter nicht abschieben

Die Abschiebung von Ausländern in den Iran oder in andere Staaten ist für das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) in vielen Fällen nicht umsetzbar. Auch dann nicht, wenn Menschen Straftaten begangen haben und kein Aufenthaltsrecht in Deutschland besitzen, wie der mutmaßliche Brandstifter von Krefeld.

„Eine Rückführung ist ohne Reisedokumente nicht möglich, worauf die Landesregierung immer wieder hingewiesen hat“, erklärte dazu eine Sprecherin des Fluchtministeriums von Josefine Paul (Grüne). Mangels Ausweisdokumenten erhielt auch der wegen Gewalt- und Sexualdelikten vorbestrafte 38-jährige Iraner in Krefeld eine Duldung.

Mutmaßlicher Brandstifter von Krefeld: Asylanträge in halb Europa

Mutmaßlicher Brandstifter von Krefeld: Asylanträge in halb Europa

Nach dem gegenwärtigen Stand der Ermittlungen legte er nun am 10. Oktober in der Stadt mehrere Brände und verteilte Benzin in einem Kinofoyer. Dort wurde er von der Polizei niedergeschossen. Nach Auffassung des Fluchtministeriums war das Krefelder Amt praktisch gezwungen, die Duldung zu vergeben.

„Wenn eine Ausländerbehörde eine Person nicht abschieben kann, weil sie wie in diesem Falle keine Papiere hat, dann kann sie ihm nur einen Aufenthaltstitel erteilen – das ist natürlich in einem Fall wie diesem nicht wünschenswert – oder aber eine Duldung aussprechen“, erklärte die Sprecherin. „Rechtlich gibt es keine andere Möglichkeit.“

Probleme bei der Identitätsklärung

Probleme bei der Identitätsklärung

„Dieser Fall zeigt, wie entscheidend es ist, dass die Identitäten der Menschen, die bei uns leben, geklärt werden können“, betonte die Sprecherin des Ministeriums. Es sei ein wesentliches Hindernis, dass Herkunftsländer dabei nicht kooperieren.

„Die ersatzweise Passbeschaffung im Zwangsverfahren für das Herkunftsland Iran ist für die Ausländerbehörden faktisch unmöglich, da die iranischen Behörden sogenannte ,Freiwilligkeitserklärungen‘ der Betroffenen verlangen“, erläuterte sie. Darin müssten die Menschen erklären, dass sie aus freien Stücken in ihr Heimatland zurückreisen wollen.

Forderungen an die Bundesregierung

Forderungen an die Bundesregierung

Die Voraussetzungen für gelingende Rückführungen müssten grundsätzlich verbessert werden, lautet die Forderung aus dem Fluchtministerium. Die Bundesregierung sei gefordert, mit anderen Staaten „stabile und praxiswirksame Rahmenbedingungen“ für Passersatzbeschaffungen und Flugabschiebungen zu erreichen, auch die Europäische Union müsse handeln.

FDP-Fraktion kritisiert Landesregierung

Die Landtagsfraktion der FDP will diese Argumentation nicht gelten lassen. Sie sieht im Krefelder Fall „ein klares Verwaltungsversagen, das dringend aufgearbeitet werden muss“, so der innenpolitische Sprecher Marc Lürbke. Er fragt, wie der Verdächtige denn mit seiner Vorgeschichte eingeordnet worden sei: „als regulärer Asylbewerber ohne besondere Auflagen, oder als krimineller Bewerber mit besonderen Meldepflichten? Und weiß Fluchtministerin Paul überhaupt, wie viele weitere kriminelle geduldete Asylmigranten es in NRW gibt?“

Zum Stichtag 30. September waren laut Ausländerzentralregister knapp 2100 iranische Staatsangehörige in NRW ausreisepflichtig, rund 1900 von ihnen waren „geduldet“. Ein bundesweiter Abschiebestopp in den Iran ist Ende 2023 nach etwa einem Jahr ausgelaufen. Insgesamt lebten Ende 2023 rund 59.400 ausreisepflichtige Menschen unterschiedlicher Herkunft in NRW; etwa 48.900 von ihnen mit einer Duldung.

Holger Hofmann

Ich bin Holger, ein erfahrener Redaktionsleiter von Hol Aktuell, einer generalistischen Zeitung mit nationalen und internationalen Nachrichten. Mein Team und ich sind bekannt für unsere strenge und objektive Berichterstattung. Mit meiner langjährigen Erfahrung als Journalist habe ich es mir zur Aufgabe gemacht, unseren Lesern stets aktuelle und relevante Informationen zu bieten. Meine Leidenschaft für den Journalismus treibt mich jeden Tag an, die besten Geschichten zu finden und sie professionell aufzubereiten.

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