Köln: Strafe für Mitarbeiterin des Ausländeramts Köln
In Köln hat ein aufsehenerregender Fall für Empörung und Kritik gesorgt. Eine Mitarbeiterin des Ausländeramts Köln wurde wegen dienstlicher Pflichtverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Frau hatte falsche Angaben in einem Asylverfahren gemacht, um einen Antragsteller betrügerisch zu begünstigen. Das Verwaltungsgericht Köln sah es als schwere Pflichtverletzung an und verhängte eine Strafe in Höhe von 2.500 Euro. Die Entscheidung des Gerichts wirft Fragen nach der Zuverlässigkeit der Behörden und der Sicherheit des Asylverfahrens auf.
Köln: Strafe für Mitarbeiterin des Ausländeramts
Das Landgericht in Köln hat nach Angaben einer Sprecherin während der Neuverhandlung über das Strafmaß nach teils erfolgreicher Revision der Angeklagten beim Bundesgerichtshof eine neue Strafe festgesetzt.
61-Jährige wegen Urkundenfälschung verurteilt
In einem ersten Verfahren war die 61-Jährige Mitarbeiterin des Ausländeramts Köln wegen Urkundenfälschung im vergangenen Jahr zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden.
Zwei Mitglieder der Schleuser-Bande verurteilt
Am Mittwoch wurde auch das Strafmaß im Fall von zwei Mitgliedern jener Bande, der die Frau beim Einschleusen von Ausländern geholfen hatte, neu verhandelt.
Ein 34-Jähriger wurde zu zwei Jahren und vier Monaten Haft unter anderem wegen Einschleusens von Ausländern sowie zu zwei Jahren und zwei Monaten Haft in einem weiteren Komplex verurteilt.
Ein 39-Jähriger bekam eine zur Bewährung ausgesetzte, zehnmonatige Haftstrafe.
Hintergrund des Prozesses
Die Frau und drei Mitglieder der Bande waren im Juli 2023 vom Landgericht Köln verurteilt worden. Ein Beschuldigter verzichtete auf Rechtsmittel, die anderen gingen in Revision. Der Bundesgerichtshof hob die Urteile gegen sie teils auf, wobei es aber nur um die Strafzumessung in einzelnen Anklagepunkten ging. Die Schuldsprüche wurden trotzdem rechtskräftig.
Schreibe einen Kommentar