Bundestag genehmigt Steuererleichterungen für Höhere Einkommen

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Bundestag genehmigt Steuererleichterungen für Höhere Einkommen

In einer bedeutenden Entscheidung hat der Bundestag am Dienstag Steuererleichterungen für höhere Einkommen genehmigt. Dieser Beschluss soll dazu beitragen, die steuerliche Belastung für Bürger mit höheren Einkommen zu reduzieren. Laut dem neuen Gesetz sollen die Steuersätze für Einkommen über 60.000 Euro pro Jahr gesenkt werden. Dies bedeutet, dass tausende von Steuerzahlern in Deutschland von dieser Änderung profitieren werden. Die Regierung hofft, dass diese Reform zu einer Stärkung der Wirtschaft und einer Verbesserung der Kaufkraft beiträgt. Die Opposition kritisiert jedoch, dass diese Maßnahme ungleichheitfördernd sei und nur den reichen Bevölkerungsschichten zugute komme.

Bundestag genehmigt weitere Entlastungen für Höhere Einkommen

Der Bundestag hat beschlossen, den sogenannten Grundfreibetrag, also den Teil des Einkommens, der nicht besteuert wird, rückwirkend zum Jahresbeginn noch einmal um 180 Euro auf 11.784 Euro anzuheben. Zudem steigt der steuerliche Kinderfreibetrag noch einmal um 228 auf 6.612 Euro.

Der Kinderfreibetrag kommt pro Elternteil hälftig noch auf den Grundfreibetrag obendrauf und senkt die Steuerlast entsprechend weiter. Die Entlastung soll laut Gesetz bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung im Dezember rückwirkend für das ganze Jahr umgesetzt werden. Das Netto vom Brutto müsste dann entsprechend höher ausfallen.

Der Bundesrat muss noch zustimmen. Für das kommende Jahr sind weitere Anhebungen der Freibeträge angekündigt. Die genaue Höhe steht noch nicht fest.

Freibeträge werden regelmäßig erhöht

Freibeträge werden regelmäßig erhöht

Die Freibeträge werden regelmäßig erhöht. Grundlage ist das berechnete Existenzminimum, das von der Steuer freigestellt sein muss, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Berücksichtigt werden dabei unter anderem die Lohn- und Preisentwicklung im Land.

Die Freibeträge für das laufende Jahr wurden bereits erhöht (Grundfreibetrag von 10.908 auf 11.604, Kinderfreibetrag von 6.024 auf 6.384 Euro). Nun wird noch einmal nachgesteuert.

Finanzminister Christian Lindner (FDP) hatte das unter anderem damit begründet, dass auch das Bürgergeld stark erhöht worden sei.

Weitere Änderungen im Einkommensteuerrecht

Weitere Änderungen im Einkommensteuerrecht

Das Parlament beschloss zudem das Jahressteuergesetz, das laut Gesetzentwurf viele Einzelmaßnahmen enthält, „die überwiegend technischen Charakter haben“, wie es heißt. Eine dieser Maßnahmen betrifft eine Erweiterung des Kindergeldanspruchs für Ausländer aus Nicht-EU-Ländern, die über das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz angeworben wurden.

Die entsprechend im Aufenthaltsgesetz geänderten Regeln ziehen demnach Änderungen auch im Einkommensteuerrecht beim Kindergeld nach sich. Unter bestimmten Voraussetzungen können Angeworbene die Leistung erhalten. Laut Gesetzentwurf wird mit 18.000 zusätzlichen Kindergeldanträgen in diesem Jahr und mit 30.000 zusätzlichen Anträgen in den Folgejahren gerechnet.

Martin Weiß

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