Bundesliga: Die Spielerinnen des FC Bayern gehen in Berufung

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Bundesliga: Die Spielerinnen des FC Bayern gehen in Berufung

Die Spielerinnen des FC Bayern haben entschieden, gegen die jüngste Niederlage im DFB-Pokal Berufung einzulegen. Nachdem sie am vergangenen Wochenende mit 2:1 gegen den VfL Wolfsburg verloren haben, sehen die Münchnerinnen ihre Chancen auf den Titel in Gefahr. Die DFB-Schiedsrichterkommission wird nun den Vorfall überprüfen und entscheiden, ob die Entscheidung des Schiedsrichters korrekt war. Die Bayern-Spielerinnen sind überzeugt, dass sie benachteiligt wurden und hoffen auf eine Umkehrung des Ergebnisses. Die Entscheidung der Kommission wird in den kommenden Tagen erwartet.

Die Spielerinnen des FC Bayern gehen in Berufung:

Der Rechtsstreit um die Wiederholung des Duells zwischen dem SC Freiburg und Bayer Leverkusen in der Frauenfußball-Bundesliga nimmt weiter Fahrt auf. Bayer Leverkusen setzt sich juristisch gegen die Neuaufstellung des Spiels zur Wehr.

Leverkusen klagt gegen Neuaufstellung des Duells mit Freiburg in der Frauenfußball-Bundesliga

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„Wir sind immer noch irritiert über das Urteil und werden in Berufung gehen“, wird der Leverkusener Lizenz-Direktor Thomas Eichin in einer Mitteilung des Vereins zitiert. Damit wird der Rechtsstreit zu einem Fall für das DFB-Bundesgericht.

Das bisher zuständige DFB-Sportgericht hatte am Dienstag den Bayer-Einspruch gegen die Aufhebung der Wertung des 3:2 beim SC Freiburg abgelehnt und damit das Urteil vom 19. September bestätigt, in dem eine Neuansetzung angeordnet worden war. Das will Leverkusen nicht akzeptieren.

FC Bayern Spielerinnen gehen in Berufung gegen das Urteil über den wiederholten Elfmeter

FC Bayern Spielerinnen gehen in Berufung gegen das Urteil über den wiederholten Elfmeter

„Aus unserer Sicht war es eine Tatsachen-Entscheidung. Wir haben die klare Haltung, dass die Tatsachen-Entscheidung, gerade in den Ligen, in denen es keinen VAR gibt, unberührt bleiben muss. Und zwar vor allem bei Entscheidungen, die im klaren Ermessensspielraum der Schiedsrichterin oder des Schiedsrichters liegen“, kommentierte Eichin.

Freiburg hatte seinen Protest mit einem angeblichen Regelverstoß des Schiedsrichterteams begründet. Dieses hatte den letztlich entscheidenden Elfmeter für Leverkusen in der 88. Minute wiederholen lassen. „Es handelt sich vorliegend nicht um eine grundsätzlich nicht überprüfbare Tatsachen-Entscheidung, sondern um die Unkenntnis einer Regel und damit um einen Regelverstoß. Dieser Verstoß hatte auch Auswirkungen auf die Wertung des Spiels als verloren oder unentschieden – somit war das Spiel zwingend neu anzusetzen“, sagte der Vorsitzende Richter Heinz Müller in der Urteilsbegründung.

Im Streit um den wiederholten Elfmeter hatte Bayer-Spielerin Kristin Kögel den Ball erst über das Tor geschossen. Da sich Freiburgs Torhüterin Rafaela Borggräfe nach Meinung der Unparteiischen zu früh bewegt hatte, ließen sie den Strafstoß wiederholen. Kögel verwandelte im zweiten Versuch zum Endstand.

Laut Regelwerk können Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter einen Elfmeter noch einmal ausführen lassen, allerdings nur, wenn das Vergehen von Torhüterin oder Torhüter die Schützin oder den Schützen eindeutig beeinträchtigt hat. Das sei nach Ansicht der Freiburgerinnen nicht der Fall gewesen. Laut Sportgericht sei die entsprechende Regel 14 Ziffer 2 im vorliegenden Sachverhalt missachtet worden.

Heike Schulze

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