- Wohlhabenheitsleistungen und Arbeitnehmer-Sparzulage in Kraft treten
- Wohlhabenheitsleistungen: Mehr Geld für den Kapitalaufbau
- Vermögenswirksame Leistung (VL): Ein Instrument für den Vermögensaufbau
- Wie beantragt man VL bei seinem Arbeitgeber?
- Welche Formen von Vermögenswirksamen Leistungen gibt es?
- Wer hat Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie?
- Wie kann man VL für die Altersvorsorge nutzen?
- Welche typischen Fehler machen Arbeitnehmer häufig?
Wohlhabenheitsleistungen und Arbeitnehmer-Sparzulage in Kraft treten
Am 1. Januar 2023 treten die lang erwarteten Wohlhabenheitsleistungen und die Arbeitnehmer-Sparzulage in Kraft. Diese Neuerungen sollen dazu beitragen, die Altersvorsorge in Deutschland zu stärken und kleine und mittelständische Unternehmen zu unterstützen. Durch die Wohlhabenheitsleistungen erhalten Arbeitnehmer einen höheren Anteil an den Rentenbeiträgen ihres Arbeitgebers, während die Arbeitnehmer-Sparzulage eine staatliche Förderung für Mitarbeiter darstellt, die in eine betriebliche Altersvorsorge investieren. Wir werden Ihnen in den folgenden Abschnitten näher über die Details dieser beiden wichtigen Regelungen informieren.
Wohlhabenheitsleistungen: Mehr Geld für den Kapitalaufbau
Was Sie wissen müssen
Ein oft unterschätztes Instrument ermöglicht es Arbeitnehmern, Beamten und Auszubildenden, zusätzliches Geld vom Arbeitgeber für den Vermögensaufbau zu erhalten. Die Vermögenswirksame Leistung (VL) ist eine freiwillige Geldleistung des Arbeitgebers, die unter anderem für den Kapitalaufbau genutzt werden kann.
Vermögenswirksame Leistung (VL): Ein Instrument für den Vermögensaufbau
Die rechtliche Grundlage der Vermögenswirksamen Leistungen ist das fünfte Vermögensbildungsgesetz. Demnach dienen VL der Förderung des Vermögensaufbaus und sind zusätzlich zum Grundgehalt ein Teil des Arbeitslohns.
„Beschäftigte dürfen vom Arbeitgeber verlangen, Teile des eigenen Einkommens vermögenswirksam anzulegen“, sagt Ralf Scherfling, Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale NRW. „Der Arbeitgeber oder Dienstherr zahlt oft einen freiwilligen Zuschuss.“
Wie hoch der Zuschuss ausfällt, ist häufig im Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag festgehalten. In der Regel liegt er zwischen sechs und 40 Euro monatlich.
Wie beantragt man VL bei seinem Arbeitgeber?
Laut Scherfling sollten Arbeitnehmer zunächst in Erfahrung bringen, ob der Arbeitgeber einen Zuschuss zahlt und, wie hoch dieser ausfällt. Anschließend wird bei einem Anbieter eine passende Anlageform gewählt und ein Vertrag geschlossen.
Dann erhält der Arbeitgeber ein Formular des abgeschlossenen Vertrags und überweist während der vertraglich festgelegten Laufzeit die vereinbarte Sparrate.
Welche Formen von Vermögenswirksamen Leistungen gibt es?
Da gibt es mehrere Möglichkeiten. „In vielen Fällen entscheiden sich Beschäftigte für einen Fondssparplan oder einen Bausparvertrag“, sagt der Finanzexperte der Verbraucherzentrale.
VL kann man aber auch für Banksparpläne, die Tilgung einer Baufinanzierung oder für die Altersvorsorge nutzen.
Wer hat Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie?
Bei der Arbeitnehmersparzulage handelt es sich um eine staatliche Förderung auf die jährlichen VL-Einzahlungen. Sie bekommen aber nur diejenigen, die mit ihrem zu versteuernden Einkommen gesetzlich definierte Grenzen nicht überschreiten.
Außerdem ist die Art der Anlage entscheidend: Gefördert werden Bausparverträge, Wertpapier- und Fondssparpläne sowie Tilgungen von Immobilienkrediten.
Wie kann man VL für die Altersvorsorge nutzen?
Das kann etwa in Form eines Riester-Vertrags oder für die betriebliche Altersvorsorge geschehen.
„Letztere hätte den Vorteil, dass sich das Nettogehalt nicht ändern würde, weil man im Gegensatz zu allen anderen Sparmöglichkeiten aus dem Bruttoentgelt sparen würde“, erklärt Scherfling.
Welche typischen Fehler machen Arbeitnehmer häufig?
„Beschäftigte sollten einen Zuschuss des Arbeitgebers nicht verfallen lassen, auch wenn dieser lediglich sechs Euro im Monat beträgt“, sagt Scherfling.
„Bei sechs Jahren Einzahlung und einem Ruhejahr kommt man am Laufzeitende mit ein bisschen Rendite sowie mit Zins oder Bonus auf knapp 500 Euro.“
Was die Arbeitnehmersparzulage angeht, sei es wichtig, diese jedes Jahr zu beantragen, denn nur dann werde sie am Ende der Laufzeit dem Vertrag gutgeschrieben.
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