Düsseldorf: Zoll prüft Mindestlohn in Sonnenstudios und Spielhallen

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Düsseldorf: Zoll prüft Mindestlohn in Sonnenstudios und Spielhallen

In der Hauptstadt Nordrhein-Westfalens, Düsseldorf, hat die Zollverwaltung eine umfassende Überprüfung des Mindestlohns in Sonnenstudios und Spielhallen eingeleitet. Ziel der Aktion ist es, zu überprüfen, ob die Arbeitgeber in diesen Branchen ihren Mitarbeitern tatsächlich den gesetzlichen Mindestlohn von derzeit 9,35 Euro pro Stunde zahlen. Die Behörden gehen davon aus, dass es in diesen Bereichen zu Lohndumping und Sozialbetrug kommt. Die Kontrollen sollen sicherstellen, dass die Arbeitnehmer in Düsseldorf faire Arbeitsbedingungen haben und dass die Arbeitgeber ihre sozialversicherungsrechtlichen Pflichten erfüllen.

Zoll überprüft Mindestlohn in Düsseldorfer Sonnenstudios und Spielhallen

Zoll überprüft Mindestlohn in Düsseldorfer Sonnenstudios und Spielhallen

Der aktuelle Mindestlohn beträgt 12,41 Euro – so viel müssen Arbeitgeber ihrem Personal zahlen. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Düsseldorf hat bei einer Schwerpunktkontrolle am 17. Oktober insgesamt 52 Betriebe in Düsseldorf und Wuppertal überprüft und untersucht, ob sich die Arbeitgeber an diese Vorgabe halten.

Die fast 80 Zöllnerinnen und Zöllner deckten zahlreiche Verstöße auf. Die Beamten kontrollierten zwei Großbaustellen in Wuppertal und mehrere Sonnenstudios, Glücksspielhallen und Waschstraßen in Düsseldorf. Dort befragten sie insgesamt 176 Personen.

In 17 Fällen deckten sie mutmaßliche Fälle von Nichteinhaltung des Mindestlohns auf, davon fünf in Düsseldorf und zwölf in Wuppertal. Einem Sprecher des Zolls zufolge liegen die Stundenlöhne oft weit unter dem Mindestlohn, mitunter bei acht Euro.

In sieben weiteren Fällen gehen die Zöllner von einer Beitragsvorenthaltung aus, das heißt, die Arbeitgeber zahlen dem Personal zwar Lohn aus, zahlen aber keine Abgaben an die Krankenkassen.

In vier Fällen besteht der Verdacht der illegalen Beschäftigung von Ausländern, in drei Fällen auf Leistungsmissbrauch. Die Zollbeamten gehen also davon aus, dass die Arbeitnehmer sowohl den Lohn als auch Sozialleistungen kassieren.

In 18 Fällen geht der Zoll von Meldeverstößen zur Sozialversicherung aus.

In allen Verdachtsfällen wurden die jeweiligen Verfahren zu den Ordnungswidrigkeiten und Strafverfahren eingeleitet, die Ermittlungen dauern an.

Die Betriebe wurden stichprobenartig und verdachtsunabhängig kontrolliert. Zum Hauptzollamt Düsseldorf gehören zwei Standorte in Düsseldorf und Wuppertal, die in den jeweiligen Städten die Prüfungen durchführten. Eine Delegation der europäischen Arbeitsbehörde ELA begleitete die Kontrollen in Wuppertal.

Martin Weiß

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