- Hamm: Der Streit um die Pfand-Mops Wilma – jetzt ist das Urteil gefallen
- Urteil gefällt: Mops Wilma bleibt bei der Stadt Ahlen
- Schadenersatz für Mops Wilma: Die Stadt Ahlen muss zahlen
- MopsAffäre: Gericht entscheidet über den Fall Mops Edda
- Wilma bleibt bei Michaela Jordan: MopsErbinung endgültig abgeschlossen
Hamm: Der Streit um die Pfand-Mops Wilma – jetzt ist das Urteil gefallen
Der langwierige Rechtsstreit um die als Pfand-Mops bekannt gewordene Hündin Wilma hat ein Ende gefunden. Nach monatelangen Auseinandersetzungen zwischen den beteiligten Parteien hat das Gericht in Hamm nun ein Urteil gefällt. Der Fall hatte im vergangenen Jahr für großes Aufsehen gesorgt, als Wilma, die ursprünglich als Pfand in einem Hamsterladen hinterlegt worden war, zu einer wahren Medien-Sensation wurde. Nun liegt das Urteil vor, das Klarheit über die Zukunft der Hündin bringt. Wir berichten über die Einzelheiten des Urteils und die Reaktionen der Beteiligten.
Urteil gefällt: Mops Wilma bleibt bei der Stadt Ahlen
Die Geschichte um den gepfändeten Mops Edda, der jetzt Wilma heißt, hat ein Ende gefunden. Das Oberlandesgericht Hamm hat die Berufung von Michaela Jordan, der Besitzerin des Mops, zurückgewiesen. Die Stadt Ahlen muss keine Schadenersatzleistungen an Jordan zahlen.
Schadenersatz für Mops Wilma: Die Stadt Ahlen muss zahlen
Michaela Jordan hatte gefordert, dass die Stadt Ahlen künftige Behandlungskosten für Wilma übernimmt. Der Streitwert wird auf insgesamt rund 19.000 Euro geschätzt. Doch das Gericht hat die Forderung abgelehnt.
MopsAffäre: Gericht entscheidet über den Fall Mops Edda
Der Fall Mops Edda war ein langer und schwieriger Rechtsstreit. Die Stadt Ahlen hatte den Mops 2018 bei einer Familie gepfändet und auf Ebay-Kleinanzeigen zum Verkauf angeboten. Michaela Jordan kaufte den Mops für 690 Euro und klagte später auf Schadenersatz, weil Wilma unter mehreren Augenkrankheiten litt.
Wilma bleibt bei Michaela Jordan: MopsErbinung endgültig abgeschlossen
Michaela Jordan wird sich weiter um Wilma kümmern. Trotz der Niederlage vor Gericht ist sie sicher, dass sie eine Sache erreicht hat: Ich denke nicht, dass irgendeine Stadt in Nordrhein-Westfalen nach diesem ganzen Theater noch einmal einen Hund pfänden wird.
Die Geschichte um Wilma
Wilma war früher als Mops Edda bekannt, bevor sie 2018 von einem Mitarbeiter der Stadt Ahlen bei einer Familie gepfändet wurde. Die Anzeige weckte damals sofort Michaela Jordans Interesse. Sie kaufte den Mops und klagte später auf Schadenersatz, weil Wilma unter mehreren Augenkrankheiten litt.
Die Augenprobleme von Wilma
Wilma litt unter Augenproblemen, die bei der Rasse nicht ungewöhnlich sind. Doch die Mopshündin war in der Anzeige als kerngesund angepriesen worden. Jordan fühlte sich getäuscht und klagte.
Der Rechtsstreit
Seit einem ersten Prozess im November 2019 in Münster beschäftigt der Fall um Mops Wilma nun die Gerichte. Jordan will beweisen, dass Wilma unter mehreren Augenkrankheiten leidet. Die siebenjährige Hündin war inzwischen zig Mal beim Tierarzt und in der Tierklinik, Wilma musste mehrfach operiert werden.
Das Urteil
Doch am frühen Nachmittag stand fest: Das Gericht hat die Berufung zurückgewiesen, der Senat die Revision nicht zugelassen. Der Senat sah es nicht als notwendig an, einen zusätzlichen Sachverständigen mit dem Schwerpunkt Augenheilkunde zu beauftragen.
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