Krefeld: Hauptzollamt durchleuchtet Logistikbranche - Festnahmen und Ordnungswidrigkeiten aufgedeckt

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Krefeld: Hauptzollamt durchleuchtet Logistikbranche - Festnahmen und Ordnungswidrigkeiten aufgedeckt

Im Rahmen einer umfassenden Untersuchung hat das Hauptzollamt Krefeld eine groß angelegte Operation in der Logistikbranche durchgeführt. Ziel der Aktion war es, illegale Aktivitäten im Bereich der Zoll- und Steuerrechtliche Compliance aufzudecken. Die Ermittler haben dabei mehrere Festnahmen vorgenommen und numerous Ordnungswidrigkeiten aufgedeckt. Die Zollbehörden haben außerdem gewerbliche Betriebe und Lagerhallen durchsucht und Beweismittel sichergestellt. Die Ergebnisse der Untersuchung werden in den kommenden Tagen bekannt gegeben.

Hauptzollamt Krefeld durchleuchtet Logistikbranche - Festnahmen und Ordnungswidrigkeiten aufgedeckt

Hauptzollamt Krefeld durchleuchtet Logistikbranche - Festnahmen und Ordnungswidrigkeiten aufgedeckt

In einer großangelegten Aktion hat das Hauptzollamt Krefeld am vergangenen Donnerstag (17. Oktober) Unternehmen in der Logistikbranche überprüft. Der Einsatz war Teil einer konzertierten Aktion der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) im gesamten Bundesgebiet.

Die Einsatzorte des Hauptzollamts Krefeld befanden sich im Schwerpunkt im Stadtgebiet. 100 Einsatzkräfte - des Zolls, der Bundespolizei, der Landespolizei, der Ausländerbehörde der Stadt Krefeld sowie ein Mitarbeiter der ELA und zwei Arbeitsmarktinspektoren aus Belgien - waren beteiligt.

114 Personen wurden mittels Geschäftsunterlagen überprüft und 29 Personen detailliert erfasst und befragt. Insgesamt fünf kontrollierte Personen sollen sich illegal in Deutschland aufhalten. Dabei habe sich in fünf Fällen ein Verdacht des illegalen Aufenthalts ergeben.

Gegen die Beschuldigten sind nun Strafverfahren eingeleitet worden. Sie wurden im Anschluss festgenommen und an die zuständigen kommunalen Ausländerbehörden übergeben, die in ihrer Zuständigkeit aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet haben.

Weitere sechs Arbeitnehmer wurden laut Zoll bei einer Arbeit angetroffen, die vorgeblich im Rahmen eines Werkvertrages einer Firma vor Ort sein sollten, tatsächlich aber bereits bei verschiedenen Firmen als Arbeitgeber gemeldet waren. Bei solchen Konstellationen müsse der Zoll nun prüfen, ob dies ein Verstoß gegen das sogenannte Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ist.

Nachermittlungen und detailliertere Auswertungen stehen noch an. Die Arbeit der Behörden ist mit dem Einsatz an der Stelle auch noch nicht beendet. Weitere Fälle mit ersten Unstimmigkeiten zu den Meldungen zur Sozialversicherung seien bereits festgestellt worden.

Heike Schulze

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