Kempen: CDU verlangt Parkmöglichkeit am Naturschutzgebiet Schadbruch
Die CDU in Kempen setzt sich für die Schaffung von Parkmöglichkeiten am Naturschutzgebiet Schadbruch ein. Die Partei argumentiert, dass eine solche Maßnahme dazu beitragen würde, die Natur besser zu schützen, da dadurch verhindert werden könnte, dass Besucher ihre Fahrzeuge in unmittelbarer Nähe des Schutzgebiets abstellen. Durch die Bereitstellung von offiziellen Parkplätzen könnten Besucher dazu ermutigt werden, umweltfreundlichere Verkehrsmittel zu nutzen und somit einen Beitrag zum Naturschutz zu leisten. Die CDU betont die Bedeutung einer ausgewogenen Nutzung des Schutzgebiets, die sowohl den Schutz der Flora und Fauna als auch die Bedürfnisse der Bevölkerung berücksichtigt.
CDU in Kempen fordert verbesserte Parkmöglichkeiten am Naturschutzgebiet Schadbruch
Die CDU-Fraktion im Kempener Stadtrat setzt sich für eine bessere Lösung der aktuellen Parksituation am Schadbruch ein. Das Naturschutzgebiet in Kempen-St. Hubert verbietet das Parken außerhalb ausgewiesener Parkflächen, die jedoch knapp sind. So ist beispielsweise der Bereich am Restaurant „Waldschänke“, der früher als Parkplatz genutzt wurde, jetzt abgesperrt, da es sich um Privatgelände handelt. Ein weiterer Parkplatz in der Nähe der A 40 ist vielen Spaziergängern unbekannt, was zu Schwierigkeiten führt, ihn zu finden.
Ausflügler, die an teils geschotterten Flächen am Schadbruch parken, um dort spazieren zu gehen, riskieren Knöllchen. Die CDU fordert daher die Stadtverwaltung zum Handeln auf. Gemäß dem Kreis Viersen liegt die Zuständigkeit für die Schaffung geeigneter Flächen für Wanderparkplätze bei der Stadt. Die CDU-Fraktion hat nun beantragt, dass die Stadtverwaltung Kempen kurzfristig Gespräche mit dem Kreis Viersen führt, um die Parksituation im Wandergebiet Schadbruch durch die Einrichtung eines offiziellen Wanderparkplatzes zu optimieren.
Nach einem Vor-Ort-Termin betonte der CDU-Fraktionsvorsitzende Jochen Herbst die Bedeutung einer ausgewogenen Park-Infrastruktur, damit Bürgerinnen und Bürger, unabhängig von Alter oder körperlichen Einschränkungen, die Naturlandschaft uneingeschränkt genießen können. Ein regelmäßiger Aufenthalt in der Natur sollte durch eine passende Infrastruktur gewährleistet werden, die im Einklang mit der Natur steht.
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