AfD-Politikerin aus Duisburg muss Waffenbesitzkarte abgeben nach Unterstützung von Neonazis
In einer umstrittenen Entscheidung muss die AfD-Politikerin aus Duisburg ihre Waffenbesitzkarte abgeben. Der Grund dafür ist ihre Unterstützung von Neonazis, die in der Öffentlichkeit für Aufsehen gesorgt hat. Die Entscheidung fiel nach einer sorgfältigen Prüfung durch die zuständigen Behörden, die zu dem Schluss kamen, dass die Politikerin nicht mehr als vertrauenswürdig für den Umgang mit Waffen betrachtet werden kann. Die AfD-Politikerin hatte sich in der Vergangenheit wiederholt für rechtsextreme Positionen ausgesprochen und Kontakte zu Neonazis unterhalten. Die Entscheidung wird von vielen als Signal gegen Rechtsextremismus und für eine demokratische Kultur gewertet.
AfD-Politikerin in Duisburg wegen Unterstützung von Neonazis ihre Waffenbesitzkarte verliert
Das Polizeipräsidium Duisburg hat der Duisburger AfD-Politikerin Sabine Dehnen nach einem Hinweis des Verfassungsschutzes die Waffenbesitzkarte entzogen. Das bestätigte die Polizei am Montag (30. September) auf Anfrage der Redaktion.
Polizei entzieht Duisburger AfD-Politikerin ihre Waffenbesitzkarte nach Hinweis des Verfassungsschutzes
Zuerst hatte die „Welt“ über den Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis berichtet, der bereits im Oktober 2021 stattgefunden hat. Dehnen, die seit 2022 im Rat der Stadt sitzt, soll die verbotene Neonazi-Organisation „Artgemeinschaft“ unterstützt haben. Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat den rechtsextremen Verein im Herbst 2023 verboten.
Er verbreitete die NS-Rassenlehre und richtete sich nach Angaben des Ministeriums gegen die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik. Dehnen soll Veranstaltungen der „Artgemeinschaft“ besucht haben und im Umfeld des Vereins aktiv gewesen sein.
Unter anderem soll die „Artgemeinschaft“ Bücher aus der NS-Zeit vertrieben haben, darunter war nach Recherchen der „Welt“ auch ein Kinderbuch des Stürmer-Herausgebers Julius Streicher. Das Bundesamt für Verfassungsschutz gab entsprechende Hinweise nach Duisburg weiter.
Das Waffengesetz sieht vor, dass Personen, denen die nötige Zuverlässigkeit fehlt, keine Besitzkarte ausgestellt werden kann. Das regelt Paragraf 5 Abs. 2 Nr. 3 des Waffengesetzes. Unklar ist, welche Waffe im Besitz von Dehnen war. Die Polizei will dazu mit Verweis auf den Datenschutz keine Angaben machen.
Die AfD-Fraktion im Duisburger Stadtrat ließ am Montag eine Anfrage der Redaktion zu den Verstrickungen von Dehnen in die „Artgemeinschaft“ unbeantwortet. Sabine Dehnen sitzt für die AfD im Rat der Stadt.
Zudem sitzt sie als städtisches Mitglied im Aufsichtsrat der Duisburger Verkehrsgesellschaft (DVG). Den Fall wollte man dort nicht kommentieren, ein Sprecher verweist auf die Unternehmenswerte. Ein Punkt im Verhaltenskodex lautet: „Integrität im Sinne der Einhaltung von Recht und Gesetz.“
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