Altstadt Düsseldorf: Ein Jahr auf Bewährung für Speeder

Index

Altstadt Düsseldorf: Ein Jahr auf Bewährung für Speeder

In der Düsseldorfer Altstadt hat eine neue Ära der Verkehrssicherheit begonnen. Ein Speeder, der für seine rasanten Fahrten in der Innenstadt bekannt war, muss sich jetzt vor Gericht verantworten. Das Urteil fiel hart aus: Ein Jahr auf Bewährung wurde dem Raser auferlegt. Die Stadtverwaltung und die Polizei setzen damit ein deutliches Zeichen gegen die zunehmende Geschwindigkeit in der City. Die Altstadt, die bekannt für ihre engen Straßen und Fußgängerzonen ist, ist ein particularly gefährliches Pflaster für rasende Fahrer. Die Stadt will damit erreichen, dass die Verkehrsteilnehmer wieder mehr Rücksicht auf die Sicherheit anderer nehmen.

Speeder entzieht sich Polizeikontrolle - Ein Jahr auf Bewährung

Ein 31-Jähriger aus Bergheim wurde vom Düsseldorfer Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt, weil er sich durch Rasen einer Polizeikontrolle entzogen hatte und dabei beinahe Menschen verletzt hätte.

Schriftliches Urteil: Da der Angeklagte sich laut seinem Verteidiger nicht mehr in Deutschland befindet, erging das Urteil schriftlich per Strafbefehl.

Raser in der Altstadt

Raser in der Altstadt

Dem Mann wurden insgesamt drei Vorfälle zur Last gelegt, der gravierendste davon ereignete sich am 8. August 2020 in der Düsseldorfer Altstadt. Damals fuhr er laut Anklage am späten Abend verbotswidrig über die Mühlenstraße, wo zu diesem Zeitpunkt eine Verkehrskontrolle stattfand.

Der 31-Jährige wollte sich demnach der Kontrolle entziehen und gab Gas, anstatt anzuhalten. Mehrere Polizisten mussten ausweichen, ein Beamter wurde leicht am Ellenbogen touchiert. Danach raste er weiter durch die Altstadt, unter anderem über den verkehrsberuhigten Bereich des Kay-und-Lore-Lorentz-Platzes, wo es fast zum Zusammenstoß mit einer Frau gekommen wäre.

Erst nach Schusswaffen-Ziehen stoppte er: Erst als zwei Polizisten Schusswaffen zogen, stoppte er.

Die Anklage beschuldigte den 31-Jährigen, sein Auto als Gewaltmittel genutzt und die Verletzung von Personen billigend in Kauf genommen zu haben.

Weitere Vorwürfe: Dennoch soll er auch danach, am 13. und 15. August 2020, in der Nähe der Polizeiwache in Bergheim Auto gefahren sein, obwohl er keinen Führerschein besaß.

Urteil: Verurteilt wurde er wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Gefährdung des Straßenverkehrs, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, versuchter gefährlicher Körperverletzung – weil er sein Auto einsetzte – und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr.

Auflagen: Seine Freiheitsstrafe von einem Jahr wurde zur Bewährung ausgesetzt, die Auflagen gelten zwei Jahre lang. Zudem muss er insgesamt 6000 Euro zahlen, jeweils zur Hälfte an die Vereine Franzfreunde und Crossroad.

Gerichtssprecherin: Die Gerichtssprecherin sagte, dass ein schriftliches Verfahren eine Geständnisfunktion hat, der Mann also als geständig gilt.

Verteidiger: Der Verteidiger sagte bei der Verhandlung am Donnerstag, 9. Oktober, zudem, dass der 31-Jährige die Vorwürfe wohl auch eingeräumt hätte, wenn er vor Ort gewesen wäre.

Urteil ist rechtskräftig: Das Urteil ist rechtskräftig.

Kerstin Klein

Ich bin Kerstin, ein leidenschaftlicher Experte für aktuelle Nachrichten und Autor bei Hol Aktuell. Als Generalist verfasse ich Artikel zu nationalen und internationalen Themen mit Strenge und Objektivität. Meine Begeisterung für Journalismus treibt mich dazu an, fundierte und gut recherchierte Informationen zu liefern, die unsere Leser informieren und zum Nachdenken anregen. Mit einem Auge für Details und einem starken Sinn für Ethik strebe ich danach, die Leserschaft von Hol Aktuell stets auf dem neuesten Stand zu halten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Go up