Am Welthundetag erinnert das Ordnungsamt an die wichtigsten Verhaltensregeln für Hunde und ihre Besitzer

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Am Welthundetag erinnert das Ordnungsamt an die wichtigsten Verhaltensregeln für Hunde und ihre Besitzer

Am Welthundetag, der jährlich am 26. August begangen wird, möchte das Ordnungsamt die Aufmerksamkeit auf die wichtigsten Verhaltensregeln für Hunde und ihre Besitzer lenken. Die richtige Hundehaltung ist von großer Bedeutung für die Sicherheit und das Wohlbefinden aller Beteiligten. Daher möchten wir daran erinnern, dass die Leinepflicht, die Kennzeichnungspflicht und die Entsorgung von Hundekot zu den grundlegenden Pflichten eines jeden Hundebesitzers gehören. Im Folgenden werden wir näher auf diese und weitere wichtige Regeln eingehen, um einen sicheren und harmonischen Umgang mit unseren vierbeinigen Freunden zu gewährleisten.

Welthundetag: Ordnungsamt erinnert an wichtige Regeln für Hunde und ihre Besitzer

Welthundetag: Ordnungsamt erinnert an wichtige Regeln für Hunde und ihre Besitzer

Am 10. Oktober ist Welthundetag. Das Ordnungsamt hat den Tag zum Anlass genommen, die Halterinnen und Halter der mittlerweile 3200 in Meerbusch gemeldeten Vierbeiner nochmals an die Grundregeln zu erinnern, die für ein respekt- und rücksichtsvolles Miteinander von Mensch und Tier in der Stadt unerlässlich sind.

Die Regeln sind in der so genannten „Ordnungsbehördlichen Verordnung“ der Stadt Meerbusch vom 19. März 2024 festgehalten, die zugleich Richtschnur für mögliche Verwarngelder bei Zuwiderhandeln ist. „Natürlich: Der Hund ist der beste Freund des Menschen und sein treuester Begleiter“, sagt Arnd Römmler, Leiter des städtischen Fachbereichs Sicherheit und Ordnung. „Dennoch ist das gute Auskommen mit Hunden nicht jedermanns Sache, manche haben sogar große Angst vor den Tieren.“

Das gelte es zu respektieren, damit es nicht zu Konflikten oder gar Gefahrensituationen – zum Beispiel für Wildtiere in freier Natur - kommt. Die Oberste Grundregel ist das Anleinen. Die Alleinpflicht gilt in Meerbusch auf allen Straßen, Bürgersteigen, Radwegen und Plätzen und auf dem Rheindeich, in allen Anlagen – auf Sportplätzen, in Parks und Naherholungsgebieten.

In Naturschutzgebieten, wie zum Beispiel der Ilvericher Altrheinschlinge, ist die Hundeleine sogar auf Wirtschaftswegen ein unbedingtes Muss. „Ausnahmen gelten nur auf Waldwegen. Aber hier muss sichergestellt werden, dass der Hund die Wege nicht verlässt.“

Großzügige Freilaufmöglichkeiten gibt es vor allem zwischen Rheinufer und Deich. Ein Thema, das vor allem die Meerbuscher Landwirte „auf die Palme bringt“: Frei laufende Hunde auf bewirtschafteten Feldern und Weidewiesen. Hier gilt die klare Regel: Betreten verboten!

Mit dem Problem „Hundekot“ beschäftigt sich die Ordnungsbehörde auch in Meerbusch schon seit vielen Jahren. „Für viele Menschen sind die Hinterlassenschaften der Hunde nach wie vor ein großes Ärgernis“, sagt Arnd Römmler. „Auch wenn sie verpackt im Beutel irgendwo hingeworfen werden.“

Auch hier macht das Regelwerk der Stadt Meerbusch klare Vorgaben: Hundebesitzerinnen und -besitzer sind dazu verpflichtet, die Verunreinigungen ihres Tieres zu beseitigen. Hundekot ist „Abfall im Sinne des Abfallgesetzes“ und gehört weder auf den Bürgersteig noch in Grünanlagen, nicht in die freie Landschaft und schon gar nicht in die Gärten anderer.

Hundekotbeutel oder andere geeignete Mittel“, so heißt es in der Ordnungsbehördlichen Verordnung, sind beim Gassigehen mitzuführen und auf Verlangen den Mitarbeitern des Ordnungsamtes vorzuzeigen. Sich Beutel zu beschaffen, sei kein Problem. Neben dem Einzelhandel gibt es die Tüten kostenlos an den zahlreichen „Dogstations“ im Stadtgebiet oder in den städtischen Bürgerbüros.

Ausdrücklich weist das Ordnungsamt nochmal ausdrücklich darauf hin, dass „große Hunde“ im Sinne des Landeshundegesetzes Nordrhein-Westfalen, ordnungsbehördlich anzuzeigen sind. Das heißt, Hunde die eine Widerristhöhe von 40 Zentimetern oder ein Körpergewicht von 20 Kilogramm erreichen, müssen zusätzlich zur steuerlichen Anmeldung dem Ordnungsamt gemeldet werden.

„Die Halter müssen ein Anzeigeformular ausfüllen und einen Sachkundenachweis, einen Nachweis über eine Tierhalterhaftpflichtversicherung und ein Nachweis erbringen, dass der Hund gechipt ist“, erklärt Arnd Römmler. Der Sachkundenachweis könne beim niedergelassenen Tierarzt erworben werden.

Heike Schulze

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