Aufsendung nach Afghanistan: Ausweisung von Straftätern bei Abschiebeflug erweist sich als rechtlich problematisch

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Aufsendung nach Afghanistan: Ausweisung von Straftätern bei Abschiebeflug erweist sich als rechtlich problematisch

In Deutschland wird derzeit ein umstrittener Abschiebeflug nach Afghanistan vorbereitet, der kontrovers diskutierte Ausweisungen von Straftätern einschließt. Laut Informationen sollen bei diesem Flug mehrere Straftäter, die in Deutschland wegen schwerer Delikte verurteilt wurden, in ihr Heimatland abgeschoben werden. Doch die rechtliche Grundlage für diese Maßnahme wird von Menschenrechtsorganisationen und Experten heftig kritisiert. Die Frage, ob die Ausweisung von Straftätern tatsächlich rechtskonform ist, wird nun intensiv debattiert.

Bundesregierung setzt auf Problematisches: Ausweisung von Straftätern nach Afghanistan sorgt für juristische Schwierigkeiten

Es ist richtig, dass die Bundesregierung beim Asylmissbrauch endlich aufgewacht ist. Das ist auch im Interesse vieler Migrantinnen und Migranten, die deutsche Regeln beachten und sich um Integration bemühen. Vor allem aber dürfen die hier lebenden Bürgerinnen und Bürger nicht das Gefühl haben, dass jeder nach Deutschland kommen und ein lasches Asylsystem ausnutzen kann. Das schafft Misstrauen, Wut und macht Rechtsextremisten, die das instrumentalisieren, unnötig attraktiv.

Im Angesicht einer beispiellosen Wahlniederlage in Ostdeutschland rauft sich sogar die heillos zerstrittene Ampel-Koalition zusammen und einigt sich auf viele richtigen Punkte, um die illegale Migration einzudämmen. Dazu gehört auch die glaubhafte Drohung, nicht berechtigte Asylbewerber abzuschieben. Niemand zahlt an Schlepper vier- oder fünfstellige Eurobeträge, wenn die Wahrscheinlichkeit hoch ist, das Land wieder verlassen zu müssen.

Deutschland schiebt 28 Straftäter nach Afghanistan ab

Deutschland schiebt 28 Straftäter nach Afghanistan ab

Erstmals seit Taliban-Machtübernahme schiebt Deutschland 28 Straftäter nach Kabul ab. Die jetzt erfolgte Abschiebung der afghanischen Straftäter nach Kabul ist dennoch rechtlich bedenklich. Offenbar fußt sie auf Paragraf 58 des deutschen Aufenthaltsgesetzes (das nun wieder bevorzugt zur Geltung kommt), wonach für ausländische Straftäter ein besonderes Ausweisungsinteresse besteht.

Das heißt, wer im Gastland schwere Verbrechen – Gewalttaten, Vergewaltigungen, Einbrüche – begeht oder die innere Sicherheit gefährdet, darf nicht länger in Deutschland bleiben und muss abgeschoben werden. Allerdings sollten für eine solche Abschiebung die Voraussetzungen stimmen. Und hier sind gleich mehrere Zweifel angebracht.

Denn die terroristische und frauenfeindliche Regierung Afghanistans ist von Deutschland nicht anerkannt. Sie bietet keinerlei Gewähr dafür, dass die abgeschobenen Personen nicht willkürlich inhaftiert oder gefoltert werden. Man mag einwenden, dass die Straftäter das in Kauf nehmen müssen, wenn sie ihre Taten begehen. Aber ein Rechtsstaat lässt nicht zu, dass selbst seine Feinde menschenrechtswidrig behandelt werden.

Es ist ohne Zweifel ein Dilemma. Denn damit müssen die deutschen Steuerzahler für die Haftkosten von Ausländern aufkommen, die vorsätzlich ihr Gastrecht in grober Form verletzt haben. Richtig, darüber darf man erbost sein. Aber was unterscheidet letztlich den afghanischen Straftäter von einem deutschen Verbrecher? Einzig die Pflicht zur Resozialisierung ist bei Ausländern nicht zwingend. Sonst ist es ethisch durchaus gerechtfertigt, strafrechtlich beide gleich zu behandeln.

Ein zweites Argument wirkt fast noch stärker. Mit der Rückführung anerkennt die Bundesregierung bis zu einem gewissen Grad das radikale Taliban-Regime in Afghanistan an. Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist viel Geld geflossen. Der luxuriöse Rückflug und das großzügige Handgeld von 1000 Euro, in Afghanistan ein kleines Vermögen, ist fast so etwas wie eine Belohnung für die Täter. Man darf nicht beckmesserisch und kleinlich sein.

Das Signal, dass es die Bundesregierung mit den Abschiebungen ernst meint, ist richtig. Man fragt sich aber, ob ausgerechnet Afghanistan der richtige Adressat für solche Ausweisungen ist. Die Lage in Marokko, Algerien oder Tunesien ist im Vergleich zum Staat am Hindukusch um ein Vielfaches zivilisierter. Hier wehren sich die Grünen mit Händen und Füßen, diese Länder als sichere Herkunftsstaaten anzusehen. Warum geht die Bundesregierung nicht diesen Weg, sondern zieht eine vielleicht einmalige, zugleich aber höchst umstrittene Abschiebung in eines der schlimmsten Länder der Erde vor?

Auch in einer aufgeheizten Stimmung sind Rationalität und Voraussicht die besten Ratgeber.

Ursula Herrmann

Ich bin Ursula, Journalistin bei der Webseite Hol Aktuell. Als Generalistin berichte ich über nationale und internationale Nachrichten mit Strenge und Objektivität. Meine Artikel sind immer aktuell und informativ, um unseren Lesern die wichtigsten Ereignisse des Tages zu präsentieren. Mit meiner Leidenschaft für Journalismus und meinem Engagement für die Wahrheit strebe ich danach, unsere Leser stets gut informiert zu halten.

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