Augsburg: Die Polizei-„Wasserschlacht“ hat weitere Folgen
In der schwäbischen Metropole Augsburg hat die Polizei-„Wasserschlacht“, die am vergangenen Wochenende stattfand, weitere Folgen gezogen. Nachdem es bei der Räumung eines besetzten Hauses zu Zusammenstößen zwischen Polizisten und Demonstranten kam, müssen sich jetzt mehrere Beamte wegen Körperverletzung verantworten. Die Staatsanwaltschaft hat bereits Ermittlungen aufgenommen und versucht, die Hintergründe des Vorfalls aufzuklären. Die Stadt Augsburg steht derzeit im Fokus der Öffentlichkeit, während die Politik nach Antworten auf die Fragen nach der Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahmen sucht.
Polizeiurteil: Ein Jahr und acht Monate Haft auf Bewährung für Polizisten nach Schuss im Augsburger Stadion
Am 22. August 2024 wurde das Urteil gegen einen Polizisten gesprochen, der am Rande des Bundesligaspiels Augsburg gegen Gladbach vor einem Jahr einen Schuss abgegeben hatte. Maximilian K. wurde wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt und Sachbeschädigung zu einem Jahr und acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
Das Verfahren warf jedoch viele Fragen auf, insbesondere hinsichtlich des Verhaltens der Polizisten am Tag der Tat. Der Angeklagte berief sich auf Erinnerungslücken und ging davon aus, dass ein Reflex die Situation ausgelöst habe – verursacht durch die zahlreichen Schusstrainings im Rahmen seiner Ausbildung. Die Kollegen des Angeklagten machten jedoch abgestimmte Aussagen, die den Richter Christian Kern skeptisch stimmten.
„Wasserschlacht“ vor einem Jahr: Polizeibeamte werden aus dem Unterstützungskommando entfernt
Nun wurden weitere personelle Konsequenzen bekannt, nachdem der Landtagsabgeordnete Max Deisenhofer (Grüne) eine Woche nach der Urteilsverkündung im Rahmen einer schriftlichen Anfrage an das Innenministerium in Bayern nachgefragt hatte. Alle Polizisten, die damals an der „Wasserschlacht“ beteiligt waren, wurden aus dem USK entfernt, inklusive zweier Vorgesetzter.
Das Innenministerium betonte, dass das Ausüben von „Wasserschlachten“ und das Mitführen von Wasserpistolen im Einsatz nicht zum normalen Dienstgebaren gehört und mithin zu unterlassen ist. Wasserpistolen sind kein Einsatzmittel der Polizei.
Die Ermittlungen lieferten weitere Erkenntnisse über das Gebaren in der betroffenen USK-Einheit. In einer Chatgruppe fragte einer der Polizisten einen anderen, ob „der Hurensohn von Staatsanwalt“ ihn auch schon vernommen habe. Der Landtagsabgeordnete Deisenhofer kritisierte das Verhalten der Polizisten scharf und sagte, dass sie dem Ansehen der bayerischen Polizei insgesamt schwer geschadet hätten.
Die „Wasserschlacht“ vor einem Jahr hat nun weitere Folgen. Die Polizei muss sich nun mit den Konsequenzen auseinandersetzen und sicherstellen, dass solche Vorfälle in Zukunft vermieden werden.
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