Auslandsrente - Was Sie zu Altersrente, Krankenversicherung und Steuern im Ausland wissen müssen

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Auslandsrente - Was Sie zu Altersrente, Krankenversicherung und Steuern im Ausland wissen müssen

Wenn Sie im Ausland leben oder arbeiten, ist es von großer Bedeutung, dass Sie über die Auslandsrente informiert sind. Dieser Aspekt des Rentensystems kann komplex und verwirrend sein, insbesondere wenn es um die Krankenversicherung und die Steuern im Ausland geht. In diesem Artikel werden wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Aspekte der Auslandsrente geben und Ihnen erklären, was Sie über die Altersrente, die Krankenversicherung und die Steuern im Ausland wissen müssen, um sicherzustellen, dass Sie finanziell abgesichert sind, wenn Sie im Ausland leben oder arbeiten.

Rente in der Fremde: Was Sie über Auslandsrente, Krankenversicherung und Steuern wissen müssen

Die Deutsche Rentenversicherung zahlt an 1,8 Millionen Menschen eine Rente aus, die offiziell nicht in Deutschland leben. Viele von ihnen sind frühere Arbeitnehmer in Deutschland mit Migrationshintergrund, die in ihre Heimatländer oder in die Heimatländer ihrer Eltern zurück gezogen sind. Hinzu kommen eine Reihe an Bürgern, die ihren Ruhestand im Süden verbringen wollen.

Informationspflicht

Informationspflicht

Wer den Wohnsitz in ein anderes Land verlegen möchte, muss das der Rentenversicherung (DRV) mitteilen. Es gibt eine Mitteilungspflicht. Derzeit zahlt die DRV weltweit in 184 Länder Renten aus. Während eines Auslandsaufenthalts kann die Rente wahlweise auf ein eigenes Konto bei einer Bank im Ausland oder auf ein eigenes Konto bei einem Geldinstitut in Deutschland gezahlt werden. Es ist auch möglich, das Geld auf das Konto einer Vertrauensperson mit Bank in Deutschland überweisen zu lassen.

Lebensbescheinigung

Wenn Rentner nicht mehr in Deutschland wohnen, überprüft der Rentenservice der Post im Auftrag der Rentenversicherung einmal jährlich, ob der Betroffene noch lebt. Der Rentner wird angeschrieben und muss eine Lebensbescheinigung einreichen. Darin bescheinigt eine seriöse Stelle wie eine Stadtverwaltung, eine Bank oder ein Pfarramt, dass der Betroffene noch lebt.

Weniger Erwerbsminderungsrente?

Meistens hängt die Höhe der Rente nicht vom Wohnort ab. Ausnahme: Der Betroffene erhält eine Erwerbsminderungsrente nicht nur aus medizinischen Gründen, sondern auch weil der deutsche Arbeitsmarkt für ihn „verschlossen“ ist, so die DRV. Dann kann es zu Kürzungen nach einem Umzug ins Ausland kommen.

Steuern

Renten sind grundsätzlich steuerpflichtig, wobei der Anteil der Rente, die in die Berechnung einfließt, je nach Rentenbeginn variiert. Wer im Jahr 2024 beispielsweise in Rente geht, bei dem gelten 83 Prozent der Rente als steuerpflichtig - es gibt aber Freibeträge.

Steuertaktik

Das Portal Finanztip rät dazu, eventuell gezielt einen Antrag zu stellen, weiterhin in Deutschland steuerpflichtig zu bleiben. Dafür müsse der Rentner laut Einkommensteuergesetz einen Antrag auf „unbeschränkte Steuerpflicht“ stellen. Das ist aber nur möglich, wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen die Besteuerung von Renten durch den deutschen Fiskus nicht ausschließt.

Riester-Rente

Bei der Riester-Rente handelt es sich um eine vom deutschen Staat unterstützte private Altersvorsorge. Als „Gegenleistung“ für Zulagen und Steuervorteilen beim Einzahlen muss die Riester-Rente bei der Auszahlung versteuert werden. Sofern der Bezieher des Geldes aber in einen Staat außerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraumes zieht, müssen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden.

Krankenkasse

Bei Verlegung des Wohnsitzes in einen anderen Mitgliedstaat der EU bleibt der Bezieher einer deutschen Rente weiterhin in der deutschen Krankenkasse der Rentner. Ansprüche bestehen aber nur noch auf Leistungen, die das entsprechende System im neuen Heimatland vorsieht.

Pflege

Innerhalb der EU sieht sich die deutsche Pflegeversicherung als weiterhin zuständig. „Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung“, erklärt die Deutsche Verbindungstelle Krankenversicherung-Ausland (DVKA), ein Ableger des Spitzenverbandes der Krankenkassen (GKV).

Infoquellen: Die Deutsche Rentenversicherung hilft bei Fragen zu einem Umzug ins Ausland weiter (kostenloses Servicetelefon 0800 1000 4800). Für eine persönliche Beratung kann ein Termin vereinbart werden. Informationen zur Kranken- und Pflegeversicherung bei einem Wohnort im Ausland gibt die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (dvka.de). Hilfe gibt es auch beim Verein Deutsche im Ausland (deutsche-im-ausland.org). Steuerinfos gibt das Finanzamt Neubrandenburg, das für Rentenempfänger mit Wohnsitz im Ausland zuständig ist (finanzamt-neubrandenburg.de).

Ursula Herrmann

Ich bin Ursula, Journalistin bei der Webseite Hol Aktuell. Als Generalistin berichte ich über nationale und internationale Nachrichten mit Strenge und Objektivität. Meine Artikel sind immer aktuell und informativ, um unseren Lesern die wichtigsten Ereignisse des Tages zu präsentieren. Mit meiner Leidenschaft für Journalismus und meinem Engagement für die Wahrheit strebe ich danach, unsere Leser stets gut informiert zu halten.

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