Ausweisung eines salafistischen Predigers in Bonn auf unbestimmte Zeit gestoppt

Index

Ausweisung eines salafistischen Predigers in Bonn auf unbestimmte Zeit gestoppt

In einer aktuellen Entscheidung hat das Verwaltungsgericht in Köln die Ausweisung eines salafistischen Predigers in Bonn auf unbestimmte Zeit gestoppt. Der Prediger, der in der Vergangenheit wiederholt für kontroversen Äußerungen und radikale Ansichten aufgefallen war, sollte ursprünglich aus Deutschland abgeschoben werden. Die Richter sahen jedoch erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verfahrens und ordneten die Aussetzung der Abschiebung an. Die Entscheidung wirft Fragen nach der Effektivität der Sicherheitsbehörden bei der Bekämpfung von Radikalismus auf. In den kommenden Tagen wird sich zeigen, wie die Behörden auf diese Entscheidung reagieren werden.

Salafistischer Prediger in Bonn: Ausweisung auf unbestimmte Zeit gestoppt

Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat die geplante Ausweisung eines salafistischen Predigers in Bonn für rechtlich nicht zulässig erklärt. Damit bleibt die Abschiebung des Mannes in den Kosovo vorerst ausgesetzt.

OVG stoppt Ausweisung salafistischen Predigers in Bonn: Familie vor dem Ausland schützen

OVG stoppt Ausweisung salafistischen Predigers in Bonn: Familie vor dem Ausland schützen

Das OVG in Münster wies am Freitag eine Beschwerde der Stadt Bonn gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln ab. Das Verwaltungsgericht hatte die Ausweisung und Abschiebung des zur salafistischen Szene gehörenden Predigers vorläufig gestoppt.

Nach Ansicht der OVG-Richter sei eine Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung durch den Mann derzeit nicht mit der erforderlichen Sicherheit anzunehmen. Deshalb dürfe er auch nicht in den Kosovo ausgewiesen oder abgeschoben werden.

Hintergrund des Rechtsstreits ist eine Ausweisungsverfügung, die die Stadt Bonn gegen den Mann erlassen hatte. In diesem Zusammenhang drohte sie ihm eine Abschiebung an und verhängte eine Wiedereinreisesperre von 20 Jahren.

Zur Begründung verwies die Stadt Bonn darauf, dass der Mann als Anhänger des dschihadistischen Salafismus die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährde und Kontakte zu führenden salafistischen Predigern, Mixed-Martial-Arts-Kämpfern und Mitgliedern der sogenannten Clan-Szene halte. Dies rechtfertige trotz seiner familiären Bindungen seine Ausweisung und Abschiebung.

Das OVG wies die Beschwerde der Stadt Bonn jedoch zurück, da das von der Stadt Bonn vorgelegte Material zur Begründung der Ausweisung zu erheblichen Teilen auf bloßen Annahmen beruhe, die durch das Gericht im Eilverfahren nicht weiter überprüft werden konnten.

Demgegenüber stehe der verfassungsrechtliche Schutz der Familie, der in diesem Fall höher bewertet werde. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts NRW ist unanfechtbar.

Udo Mayer

Ich bin Udo, ein erfahrener Redakteur und Chefredakteur der Website Hol Aktuell. Als Generalistische Zeitung bieten wir nationale und internationale Nachrichten mit Strenge und Objektivität. Mit meiner langjährigen Erfahrung in der Branche leite ich ein Team von talentierten Journalisten, um unseren Lesern stets aktuelle und relevante Informationen zu liefern. Meine Leidenschaft für journalistische Exzellenz treibt mich an, sicherzustellen, dass unsere Artikel fundiert und ausgewogen sind. Bei Hol Aktuell steht die Qualität der Berichterstattung an erster Stelle.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Go up