Bericht: Ende der Zuschüsse an Kirchen in Sicht?
In Deutschland bahnt sich ein grundlegender Wandel in der Finanzierung der Kirchen an. Laut einem aktuellen Bericht soll das Ende der staatlichen Zuschüsse an die Kirchen in Sicht sein. Diese Entwicklung hat weitreichende Auswirkungen auf die Finanzierung von Kirchengemeinden und die Rolle der Kirche in der Gesellschaft. Derzeit erhalten die Kirchen noch jährlich Milliarden an staatlichen Zuschüssen, die für die Finanzierung von Kirchengemeinden, Sozialprojekten und Kulturinitiativen verwendet werden. Doch könnte dies bald der Vergangenheit angehören.
Kirchenfinanzen im Wandel: Ampel-Koalition plant Gesetz zur Ablösung von Staatszuschüssen
Ein Gesetz zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen soll nach einem Medienbericht zeitnah auf den Weg gebracht werden. Die zuständigen Politiker der Ampel-Koalition wollen im Herbst einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.
Einmal- oder Ratenzahlungen möglich: Die Staatsleistungen erhalten die Kirchen als Entschädigung für die Enteignung kirchlicher Güter und Grundstücke im Zuge der Säkularisierung vor allem Anfang des 19. Jahrhunderts. Das Grundgesetz enthält einen aus der Weimarer Reichsverfassung übernommenen Auftrag, diese Entschädigungszahlungen abzulösen.
Rahmenbedingungen gesetzlich regeln: Der Bund müsste die Rahmenbedingungen zur Ablösung gesetzlich regeln. Konkret über die Modalitäten verhandeln müssten jedoch die Länder, aus deren Haushalten die Zahlungen fließen.
Über 600 Millionen Euro jährlich: Mehr als 600 Millionen Euro zahlen die Länder jährlich an die evangelische und katholische Kirche. Die Höhe fällt dabei je nach Bundesland sehr unterschiedlich aus.
Erste Regierungskoalition mit diesem Ziel: Die aktuelle Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP ist die erste, die sich die Ablösung im Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt hat. Grüne, FDP und Linke hatten in der vergangenen Wahlperiode als Oppositionsparteien einen Vorschlag vorgelegt, der von der damals regierenden großen Koalition im Bundestag abgelehnt wurde.
Kritik an Plänen: Der Chef der Staatskanzlei in Sachsen-Anhalt, Rainer Robra (CDU), warnte vor einem Alleingang: „Es wäre dem deutschen Staatsaufbau angemessener, ein zustimmungspflichtiges Gesetz vorzulegen“, sagte Robra der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“.
Vorgaben bleiben vage: Laut FAZ sollen die Vorgaben zur Ablösung der Staatsleistungen vage bleiben. „Es wird sicher kein Text, der Ländern abschließend die Form der Ablösung vorschreiben wird“, sagte Lars Castellucci, der religionspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion.
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