Berlin: Haftstrafe für ehemaligen Stasi-Offizier wegen Mordes

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Berlin: Haftstrafe für ehemaligen Stasi-Offizier wegen Mordes

Ein ehemaliger Stasi-Offizier wurde in Berlin wegen Mordes zu einer Haftstrafe verurteilt. Der 75-jährige Mann war während der DDR-Zeit als hochrangiger Offizier im Ministerium für Staatssicherheit (MfS) tätig. Er wurde beschuldigt, an der Ermordung eines oppositionellen Regimegegners beteiligt gewesen zu sein. Das Berliner Landgericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte aktiv an der Vorbereitung und Durchführung des Verbrechens beteiligt war. Die Richter verhängten eine lebenslange Haftstrafe, die jedoch aufgrund des hohen Alters des Angeklagten auf 10 Jahre reduziert wurde.

Stasi-Mitglied zu zehn Jahren Haft verurteilt

Ein früherer Mitarbeiter der DDR-Staatssicherheit (Stasi) ist vom Landgericht Berlin wegen eines Mordes an der Grenzübergangsstelle im Bahnhof Berlin-Friedrichstraße im Jahr 1974 zu zehn Jahren Haft verurteilt worden.

Hintergrund

Hintergrund

Das Opfer, ein 38-jähriger polnischer Staatsbürger, war am Tag der Tat vor rund 50 Jahren mit einer Bombenattrappe in die polnische Botschaft in Ost-Berlin eingedrungen, um seine Ausreise in den Westen zu erzwingen. Die Stasi ließ den Mann nur zum Schein ausreisen.

Nachdem er alle Kontrollen im sogenannten Tränenpalast erfolgreich passiert hatte, wurde er vom Angeklagten hinterrücks erschossen. Dieser gehörte zu einer sogenannten Operativgruppe der Stasi und war damals 31 Jahre alt.

Urteil

Die zuständige Kammer sah es am Montag als erwiesen an, dass der mittlerweile 80-jährige Angeklagte den Mord begangen hatte. Es handelt sich um das erste Mordurteil gegen einen ehemaligen Mitarbeiter der DDR-Staatssicherheit (Stasi) überhaupt.

Die Staatsanwaltschaft plädierte in dem Verfahren auf zwölf Jahre Haft wegen Mordes und warf dem Beschuldigten vor, er habe damals durchaus Handlungsspielraum gehabt und hätte dem Opfer etwa auch in Arme oder Beine schießen können, um es an der Ausreise zu hindern.

Die Verteidigung des Angeklagten, der sich vor Gericht nicht zu den Vorwürfen äußerte, plädierte auf Freispruch. Sie stellte infrage, ob er überhaupt der Schütze war.

Der Vorsitzende Richter Bernd Miczajka erklärte in der Urteilsbegründung, dass der Angeklagte die Tat zwar nicht aus persönlichen Motiven begangen habe, aber sie gnadenlos ausgeführt habe. Die Kammer sei in dem Prozess zu der zweifelsfreien Überzeugung gekommen, dass der Angeklagte der Täter sei.

Über diesem in der Stasi-Hierarchie stehende Menschen könnten nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden.

Historische Bedeutung

Dieses Urteil gegen einen ehemaligen Stasi-Offizier ist von großer historischer Bedeutung, da es das erste Mal ist, dass ein ehemaliger Mitarbeiter der DDR-Staatssicherheit wegen Mordes verurteilt wird.

Martin Weiß

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