Bonn: Salafistischer Prediger darf zunächst nicht ausgewiesen werden
Das Verwaltungsgericht Bonn hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass ein salafistischer Prediger vorerst nicht aus Deutschland ausgewiesen werden darf. Der 47-jährige Mann, der in der Vergangenheit wiederholt für Aufsehen sorgte, weil er zu Gewalt und Hass aufgerufen haben soll, darf somit zunächst in Deutschland bleiben. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Ausweisung nicht mit den grundlegenden Menschenrechten vereinbar sei. Der Prediger selbst hatte gegen die Ausweisung geklagt und argumentiert, dass er von seiner Religionsfreiheit Gebrauch gemacht habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) angefochten werden.
Salafistischer Prediger in Bonn: Ausweisung gestoppt
Das Verwaltungsgericht Köln hat einem Eilantrag eines salafistischen Predigers im nordrhein-westfälischen Bonn gegen seine Abschiebung in das Kosovo stattgegeben. Es sei kein ausreichendes Ausweisungsinteresse nach dem Gesetz erkennbar, teilte das Gericht nach seinem Beschluss am Mittwoch mit.
Die bloße Zugehörigkeit zum politischen Salafismus begründe nicht automatisch eine Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung, hieß es weiter.
Kölnisches Verwaltungsgericht: Salafistischer Prediger aus Bonn darf nicht ausgewiesen werden
Die Stadt Bonn hatte dem Prediger laut Gerichtsangaben seine Abschiebung in das Kosovo angedroht. Der Mann gefährde als Anhänger des politischen Salafismus die freiheitlich-demokratische Grundordnung, argumentierte die Stadt. Von ihm gehe eine Gefahr aus, weil er als Prediger aktiv sei, die radikale Szene unterstützte und Kontakte zu bekannten salafistischen Predigern pflege.
Verbunden sei er außerdem mit Mixed-Martial-Arts-Kämpfern und Mitgliedern der Clanszene. Gegen die Ausweisungsverfügung stellte der Prediger vor rund einer Woche einen Eilantrag, dem das Kölner Gericht nun stattgab.
Dem Gericht zufolge besteht bei dem Mann zwar eine Nähe zur salafistischen Szene. Darüber hinaus sei aber nichts Belastbares dafür erkennbar, dass er über die bloße Zugehörigkeit zum politischen Salafismus hinaus durch seine Aktivitäten die für den freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat unverzichtbaren Grundsätze angreift, hieß es.
So viele ausreisepflichtige Gefährder leben noch immer in NRW. Die aktuelle Gesetzeslage besagt nicht, dass Anhänger des politischen Salafismus automatisch eine Gefahr für die demokratische Grundordnung darstellen. Es braucht vielmehr zusätzliche Gründe, um ein besonders schweres Ausweisungsinteresse zu rechtfertigen.
Das Gericht erklärte weiter, dass bei Vorliegen neuer Erkenntnisse über die Gefahr für die demokratische Grundordnung der Beschluss geändert werden kann. In diesem Fall müsse auch sein Bleibeinteresse in Hinblick auf seine Kinder neu bewertet werden, hieß es weiter.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.
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