Bonn-Berlin: Regierung plant weitere Steuervergünstigungen für Elektrofahrzeuge
Die Bundesregierung plant, die Steuervergünstigungen für Elektrofahrzeuge zu erweitern, um den Umweltschutz zu fördern und die Elektromobilität in Deutschland weiter zu stärken. Laut einem aktuellen Regierungsbeschluss sollen die bestehenden Anreize für Elektroautos ausgeweitet werden, um mehr Menschen zum Kauf umweltfreundlicher Fahrzeuge zu bewegen. Die Maßnahmen sollen Teil eines umfassenden Klimaschutzkonzepts sein, das die Regierung in den kommenden Wochen vorstellen wird. Die Pläne sehen vor, dass die Steuervorteile für Elektrofahrzeuge auch nach 2025 verlängert werden sollen, um die Ziele der Klimapolitik zu erreichen.
Bonn/Berlin: Regierung plant weitere Steuervergünstigungen für Elektrofahrzeuge als Dienstwagen
Die Bundesregierung will den Absatz von Elektroautos ankurbeln, indem sie stärkere steuerliche Anreize für E-Autos als Dienstwagen schafft. Das Kabinett brachte die geplanten Maßnahmen jüngst auf den Weg.
Steuerliche Anreize für E-Autos: Regierung plant Abschreibung von 95.000 Euro für Elektro-Dienstwagen
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Elektromobilität in Deutschland deutlich voranzubringen. Dazu bedarf es auch weitreichender steuerlicher Maßnahmen. Die Nachfrage nach E-Autos war nach dem Stopp der staatlichen Förderung eingebrochen. Die Bundesregierung hatte den sogenannten Umweltbonus im Dezember abrupt beendet, grund waren Sparzwänge im Haushalt.
Im Juli verständigte sich die Ampel-Koalition im Zuge der Haushaltsverhandlungen auf eine Wachstumsinitiative. Eine der Maßnahmen ist die steuerliche Förderung von E-Autos als Dienstwagen. Konkret geht es darum: Für Unternehmen soll rückwirkend zum 1. Juli 2024 eine Sonder-Abschreibung für neu zugelassene vollelektrische und vergleichbare Nullemissionsfahrzeuge eingeführt werden.
Außerdem soll bei der Dienstwagenbesteuerung für E-Fahrzeuge der sogenannte Deckel für den Brutto-Listenpreis von 70.000 Euro auf 95.000 Euro angehoben werden. Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte bereits von einem Schub gesprochen, um die Nachfrage nach E-Mobilität wieder hochzuziehen. Er erwarte einen Nachfrage-Push.
Im Gesetzentwurf heißt es zu den geplanten neuen Maßnahmen, damit würden deutliche steuerliche Anreize insbesondere für den Markthochlauf der Elektromobilität im betrieblichen Bereich gesetzt. Die Regelung umfasse ausschließlich neu angeschaffte, rein elektrisch betriebene Fahrzeuge. Sie soll für Anschaffungen im Zeitraum von Juli 2024 bis Dezember 2028 befristet eingeführt werden.
Die temporäre Begrenzung setzt Anreize für zügige Investitionsentscheidungen. Die Steuermindereinnahmen werden im Gesetzentwurf für das Jahr 2024 als geringfügig bezeichnet. Im Jahr 2025 werden die Steuermindereinnahmen auf 480 Millionen Euro beziffert, sie sollen bis 2028 auf 540 Millionen Euro steigen.
Kritik an Plänen
BSW-Chefin Sahra Wagenknecht sagte: Wir lehnen Habecks Steuergeschenke ab, die besonders lukrativ für die teuersten E-Autos sind. Es braucht keine neuen Pampers für E-Autos, sondern Technologieoffenheit.
Für den Umweltverband BUND erklärte der Verkehrsexperte Jens Hilgenberg, eine Erhöhung der Abschreibungen für batterieelektrische Dienstwagen in den ersten Jahren könne durchaus sinnvoll sein, um E-Fahrzeuge dann gebraucht in den Markt zu bringen. Hier bedarf es aber klaren Vorgaben was Preis, Größe, Energie- und Ressourcenverbrauch betrifft.
Die Präsidentin des Verbands der Automobilindustrie, Hildegard Müller, nannte die Pläne der Regierung ein wichtiges und richtiges Signal. Dadurch werde in der Folge auch der Gebrauchtwagenmarkt für vollelektrische Pkw gestärkt werden, weil Firmenwagen nach Ablauf der Leasingzeit von in der Regel drei Jahren zu einem günstigen Preis als Gebrauchtwagen zur Verfügung stehen.
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