Bundesgerichtshof-Urteil: Inflationsausgleichsprämie kann gepfändet werden

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Bundesgerichtshof-Urteil: Inflationsausgleichsprämie kann gepfändet werden

Das Bundesgerichtshof hat in einem kürzlich gefällten Urteil entschieden, dass die Inflationsausgleichsprämie gepfändet werden kann. Diese Entscheidung hat weitreichende Folgen für Arbeitnehmer , die bisher davon ausgegangen waren, dass diese Prämie vor der Zwangsvollstreckung geschützt ist. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs kann die Inflationsausgleichsprämie jedoch als verfügbarer Teil des Arbeitseinkommens angesehen werden und somit gepfändet werden. Dies bedeutet, dass Gläubiger nun die Möglichkeit haben, auf die Inflationsausgleichsprämie zuzugreifen, um offene Forderungen zu befriedigen.

Bundesgerichtshof-Urteil: Inflationsausgleichsprämie kann gepfändet werden

Das Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die Inflationsausgleichsprämie, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zur Entlastung bei steigenden Verbraucherpreisen zahlen, pfändbar ist.

Demnach ist die Prämie Teil des wiederkehrend zahlbaren Arbeitseinkommens, wie es in dem Beschluss des BGH heißt. In dem konkreten Fall hatte ein Krankenpfleger, der Insolvenz angemeldet hatte, beantragt, die Unpfändbarkeit der ihm gezahlten Inflationsprämie feststellen zu lassen und diese freizugeben.

Der Fall vor dem Landgericht Bielefeld

Der Fall vor dem Landgericht Bielefeld

Der Antrag des Schuldners hatte bereits in den Vorinstanzen keinen Erfolg. Das Landgericht Bielefeld argumentierte, dass im Gegensatz zur Energiepauschale der Gesetzgeber keine Unpfändbarkeit der Prämie angeordnet habe. Die Prämie sei als Einkommen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen pfändbar.

Der BGH in Karlsruhe erklärte nun, dass die Entscheidung einer rechtlichen Überprüfung standhält. Die Inflationsausgleichsprämie, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angesichts steigender Verbraucherpreise entlasten soll, kann somit gepfändet werden.

Inflationsausgleichsprämie: Eine steuerfreie Zahlung der Arbeitgeber

Mit der Inflationsausgleichsprämie sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angesichts steigender Verbraucherpreise entlastet werden. Es handelt sich um eine freiwillige Zahlung der Arbeitgeber, die zusätzlich zum regelmäßigen Arbeitseinkommen einmalig oder in Teilbeträgen ausgezahlt wird.

Vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 ist die Prämie bis zu einem Betrag von 3000 Euro steuer- und sozialabgabenfrei. Ob die Prämie pfändbar ist, ist im Einkommenssteuergesetz nicht ausdrücklich geregelt.

Das Urteil des BGH hat nun Klarheit geschaffen und bestätigt, dass die Inflationsausgleichsprämie gepfändet werden kann.

Holger Hofmann

Ich bin Holger, ein erfahrener Redaktionsleiter von Hol Aktuell, einer generalistischen Zeitung mit nationalen und internationalen Nachrichten. Mein Team und ich sind bekannt für unsere strenge und objektive Berichterstattung. Mit meiner langjährigen Erfahrung als Journalist habe ich es mir zur Aufgabe gemacht, unseren Lesern stets aktuelle und relevante Informationen zu bieten. Meine Leidenschaft für den Journalismus treibt mich jeden Tag an, die besten Geschichten zu finden und sie professionell aufzubereiten.

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