Bundestag verabschiedet Kita-Gesetz: Was sich ändert und wie die Pläne aussehen

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Bundestag verabschiedet Kita-Gesetz: Was sich ändert und wie die Pläne aussehen

Der Bundestag hat einstimmig das neue Kita-Gesetz verabschiedet, das eine Vielzahl von Veränderungen im Bereich der Kinderbetreuung mit sich bringt. Das neue Gesetz zielt darauf ab, die Qualität der Kitas zu verbessern und die Finanzierung zu sichern. Durch die Änderungen sollen die Eltern entlastet und die Kita-Plätze besser ausgestattet werden. Im Folgenden erfahren Sie, was sich genau ändern wird und wie die Pläne der Regierung aussehen.

Bundestag gibt grünes Licht für KitaGesetz: Milliarden für Verbesserungen an Kitas

Der Bundestag hat am späten Abend mit Mehrheit das neue KitaGesetz verabschiedet. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2025 in Kraft treten und sieht vor, dass die Länder in den kommenden zwei Jahren jeweils rund zwei Milliarden Euro vom Bund zur Verbesserung des Betreuungsangebots an Kitas erhalten sollen.

Ziele: Mehr Personal und bessere Qualität in Kitas

Ziele: Mehr Personal und bessere Qualität in Kitas

Durch das neue Gesetz soll sich die Qualität an deutschen Kitas verbessern. Der Fokus liegt dabei auf mehr Stellen für Erzieherinnen und Erzieher, vor allem in Westdeutschland. Allein dort wird nach Berechnungen von Experten an der TU Dortmund von einer Personallücke von bis zu 90.000 Fachkräften bis 2030 in Kitas ausgegangen.

„In allen Kitas in Deutschland brennt es“, sagte eine Expertin. „Die Situation ist nicht mehr tragbar“.

In ostdeutschen Bundesländern könnte es wegen sinkender Kinderzahlen dagegen sogar zu einem Personalüberangebot kommen. Bundesmittel könnten hier nach Ansicht des federführenden Familienministeriums dazu genutzt werden, um bestehendes Personal zu halten und in Qualitätsverbesserungen zu investieren.

Bundesmittel für Verpflegung, Bewegung, Sprachentwicklung und Kindertagespflege

Bundesmittel für Verpflegung, Bewegung, Sprachentwicklung und Kindertagespflege

Auch für die Bereiche Verpflegung, Bewegung, Sprachentwicklung und die Kindertagespflege stehen die Bundesmittel laut Gesetz zur Verfügung. Sie werden neben dem Hauptanliegen der Personal-Gewinnung als zentrale „Handlungsfelder“ definiert.

Länder dürfen Bundesmittel künftig nicht mehr für Kita-Gebühren nutzen. Eine Übergangsfrist gilt bis Ende 2025. Den Ländern stehe es aber frei, ihre eigenen Mittel künftig für Beitragssenkungen einzusetzen, betonte Familienministerin Lisa Paus (Grüne): „Die Bundesländer können weiter zusätzlich in die Kindertagesbetreuung investieren.“

Die Familienministerin geht daher nicht davon aus, dass die Kita-Beiträge durch das neue Gesetz steigen werden.

„Ich freue mich, dass es trotz knapper Kassen gelungen ist, die Länder weiterhin mit Milliardenmitteln für Kitas auszustatten“, erklärte Paus weiter. Zugleich deutete sie an, dass mit dem Gesetz noch keine gleichwertigen Qualitätsstandards an allen Kitas erreicht werden könnten - auch wegen unterschiedlicher Ausgangsvoraussetzungen in den Ländern. Diese würden aber angestrebt, sagte Paus.

Der Fokus liege nun darauf, Fachkräfte zu gewinnen und zu halten. „Denn damit steht und fällt die Verlässlichkeit der Kitas für Kinder und Familien.“

Ursula Herrmann

Ich bin Ursula, Journalistin bei der Webseite Hol Aktuell. Als Generalistin berichte ich über nationale und internationale Nachrichten mit Strenge und Objektivität. Meine Artikel sind immer aktuell und informativ, um unseren Lesern die wichtigsten Ereignisse des Tages zu präsentieren. Mit meiner Leidenschaft für Journalismus und meinem Engagement für die Wahrheit strebe ich danach, unsere Leser stets gut informiert zu halten.

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