Das Bauen soll leichter gemacht werden
Die Baupolitik in Deutschland steht vor einem bedeutenden Umbruch. Laut einem aktuellen Vorschlag der Bundesregierung soll das Bauen in Zukunft einfacher und flexibler werden. Durch die Vereinfachung von Baurechtsvorschriften und die Erleichterung von Bauverfahren soll die Bauwirtschaft gestärkt werden. Damit soll auch die Schaffung neuer Wohnungen beschleunigt werden, um dem Wohnungsmangel in vielen Städten entgegenzuwirken. Die Pläne sehen auch vor, dass die Kommunen mehr Entscheidungsspielraum bei der Stadtplanung erhalten sollen.
Das Bauen soll leichter gemacht werden: Bundesregierung setzt sich für Reform des Baugesetzbuches ein
Die Bundesregierung will den Wohnungsbau in Deutschland erleichtern und beschleunigen. Mit der Novelle des Baugesetzbuches glaubt Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD), den ersten Schritt getan zu haben. Bis Ende des Jahres soll das Gesetz den Bundestag passiert haben.
Die Herstellungskosten für eine Neubauwohnung in Deutschland liegen derzeit bei durchschnittlich 5000 Euro pro Quadratmeter, was einer der höchsten Werte in der EU ist. Allein die Baukosten machen schon 3250 Euro aus, dazu kommen Kosten für Planung, Gutachten und Genehmigungsverfahren. Die Folge: Bauen ist nicht nur teuer, sondern auch ein extrem langwieriger Prozess.
Kernpunkte der Novelle
Einige Kernpunkte der Novelle:
- Über den Paragrafen 246 e soll der Wohnungsbau in angespannten Wohnungsmärkten vereinfacht und beschleunigt werden, indem kein gesonderter Bebauungsplan mehr vorliegen muss. Dem muss die jeweilige Kommune aber zustimmen.
- Erweiterungen von Gebäuden (vor allem durch Aufstockung) sollen überall möglich sein, ohne dass ein Bebauungsplan geändert werden muss. Genehmigungen für solche Aufstockungen, die es in manchen Bundesländern schon gibt, sollen dann gleich für ganze Straßenzüge beantragt werden können.
- Es soll leichter verdichtet gebaut werden können, zum Beispiel durch Bauen in zweiter Reihe auf dem Grundstück oder auf Höfen.
- Kommunale Vorkaufsrechte sollen gelten, wenn alle Eigentumswohnungen auf einem Grundstück in einem gemeinsamen Kaufvertrag verkauft werden sollen.
- In angespannten Märkten soll es einen Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen geben.
- Gemeinden sollen Bebauungspläne im Regelfall innerhalb von zwölf Monaten nach Ende der Beteiligungsverfahren veröffentlichen.
Kritik an der Reform
Die Branche ist mit der geplanten Reform nicht zufrieden. Der Zentrale Immobilienausschuss (ZIA) bezeichnete den Plan, Flächennutzungs- und Bebauungspläne künftig digital zu veröffentlichen, als „Tropfen auf den heißen Stein“. Eine digitale Bauakte sei überfällig.
Bauherren müssen nachweisen, dass sie Klimaschutzmaßnahmen wie Dachbegrünungen oder Baumpflanzungen umgesetzt haben. Dies verteuere das Bauen und treibe die Mieten.
„Der Referentenentwurf enthält minimale Verbesserungen, ein Konjunkturprogramm für die Baubranche ist er nicht“, sagte Elisabeth Gendziorra, Geschäftsführerin des NRW-Landesverbandes der Freien Wohnungsunternehmen. Das Bauplanungsrecht werde punktuell vereinfacht und könne so auch nur zu punktuellen Verbesserungen für den Wohnungsbau führen.
„Bezahlbares Bauen werde nicht vereinfacht und beschleunigt, so Gendziorra, die mögliche Umwandlungsverbote als „Eingriffe in den freien Markt“ bezeichnete. Hürden für bezahlbares Bauen und Wohnen „würden tendenziell eher erhöht als abgebaut“.
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