Der Angeklagte nach dem Messerangriff in Mönchengladbach voll schuldfähig

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Der Angeklagte nach dem Messerangriff in Mönchengladbach voll schuldfähig

In einem aufsehenerregenden Urteil hat das Landesgericht Mönchengladbach den Angeklagten im Zusammenhang mit dem Messerangriff in Mönchengladbach für voll schuldfähig erklärt. Der 31-jährige Tatverdächtige hatte im vergangenen Jahr in der Innenstadt von Mönchengladbach mehrere Menschen mit einem Messer angegriffen und verletzt. Die Staatsanwaltschaft hatte Schuldfähigkeit und vorsätzliche Körperverletzung beantragt. Das Gericht folgte dieser Auffassung und erklärte den Angeklagten für schuldfähig. Die Strafverhandlung wird in den kommenden Wochen fortgesetzt. Die Öffentlichkeit wartet mit Spannung auf das Urteil.

Angeklagter nach Messerangriff in Mönchengladbach: Erklärterweise schuldfähig

Angeklagter nach Messerangriff in Mönchengladbach: Erklärterweise schuldfähig

Im Prozess um einen Messerangriff in Mönchengladbach hat eine psychiatrische Sachverständige den mutmaßlichen Täter am Mittwoch, 2. Oktober, für voll schuldfähig erklärt. Der 24-Jährige soll im April 2024 einem Bekannten (28) ein Messer in den Oberbauch gestoßen und ihn gewürgt haben, um ihn umzubringen. Zwei weitere Angeklagte im Alter von 24 und 26 Jahren sollen den Geschädigten getreten und geschlagen haben, einer soll ihm zudem knapp 500 Euro gestohlen haben.

Aus Todesangst und durch das Würgen soll der 28-Jährige ohnmächtig geworden sein. Die Anklage geht davon aus, dass die Angreifer davon ausgegangen seien, dass der Mann tot sei, woraufhin sie aus der Wohnung geflohen seien.

Zu den Gründen für den Angriff gibt es unterschiedliche Aussagen. Am ersten Prozesstag sagte der Geschädigte aus, einer der Angeklagten habe ihn morgens nach einer Partynacht auf der Hindenburgstraße angetroffen und ihn zum Weiterfeiern auf einer Hausparty eingeladen. Dort seien die Männer ihm gegenüber sofort gewalttätig geworden, der Hauptangeklagte habe ein Messer geholt und zugestochen.

Der 26-jährige Angeklagte sprach auch von einem Treffen in der Stadt, erklärte wiederum, dass der spätere Geschädigte ihn dazu überredet habe, ihn in die Wohnung eines Bekannten zu begleiten, um dort Geldprobleme zu klären. Er sei nur mitgegangen, weil der Bekannte so betrunken gewesen sei. Den Beginn einer Auseinandersetzung habe er von der Toilette aus mitbekommen, habe beim Verlassen der Örtlichkeit gesehen, dass der Hauptangeklagte mit einem Messer zugestochen habe.

Die Ex-Freundin des Geschädigten, mit der dieser zuvor in einem Club Streit gehabt haben und die sich zum Tatzeitpunkt ebenfalls in der Wohnung aufgehalten haben soll, konnte am zweiten Verhandlungstag wenig Erhellendes zur Aufklärung beitragen. Sie sei im Schlafzimmer gewesen und habe mit ihrem Handy gespielt, habe zudem zuvor einiges getrunken und könne sich nicht mehr gut erinnern.

Der mutmaßliche Messerangreifer hat sich bislang in dem Verfahren nur zur Person eingelassen, gegenüber der psychiatrischen Sachverständigen jedoch erklärt, dass ihm der Tatvorwurf Angst mache: „Er versteht nicht, warum gelogen wird“, gibt die Sachverständige den Gesprächsablauf wider. Der Angeklagte habe nur den „Endzustand“ des Geschädigten gesehen, nicht, wie die Bauchwunde entstanden sei. Zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt sei er auf der Toilette gewesen. Alle in der Wohnung seien „besoffen und unter Drogen“ gewesen, er selbst habe nach eigenen Angaben Valium und Ecstasy konsumiert und leide unter Erinnerungslücken.

Die Sachverständige kann dem 24-Jährigen jedoch nur einen „schädlichen Gebrauch von diversen Substanzen“ bescheinigen und eine eventuelle Intoxikation annehmen. Eine Einschränkung oder gar Aufhebung seiner Steuerungsfähigkeit sei auf Grund der Ergebnisse der am Abend des Tattages vorgenommenen Alkohol- und Drogentests nicht gegeben gewesen.

Der Prozess wird am 9. Oktober fortgesetzt.

Martin Weiß

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