Der Bund plant die Verschärfung des Bürgergeldes

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Der Bund plant die Verschärfung des Bürgergeldes

In einem aktuellen Vorstoß zur Bekämpfung von Missbrauch plant die Bundesregierung, die Regelungen für das Bürgergeld zu verschärfen. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Transparenz und Sicherheit im System zu erhöhen und gleichzeitig die Förderung von Langzeitarbeitslosen zu verbessern. Laut Informationen aus Regierungskreisen soll es künftig strengere Anforderungen an die Empfänger des Bürgergeldes geben, um sicherzustellen, dass nur diejenigen, die es wirklich benötigen, unterstützt werden. Die Pläne sehen auch vor, die Kontrolle der Antragsteller zu intensivieren, um Fälle von Betrug zu minimieren.

Bund plant Verschärfung des Bürgergeldes: Straferhöhung für Ablehnung einer zumutbaren Arbeit

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Verschärfung des Bürgergeldes auf den Weg gebracht. Wer ohne triftigen Grund eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Maßnahme ablehnt, muss künftig mit einer deutlichen Strafverschärfung von 30 Prozent der Grundsicherung für drei Monate rechnen.

Schwarzarbeit soll auch konsequenter bekämpft werden. Die Jobcenter sollen verpflichtet werden, Schwarzarbeit an die Zollverwaltung zu melden. Die Leistung soll auch für Bürgergeldbeziehende, die Schwarzarbeit leisten, gemindert werden.

Neue Regeln für Bürgergeld: Kürzung und Strafen für Schwarzarbeit und Ablehnung von Arbeitsangeboten

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In Zukunft soll sich auch ändern, welche Jobs als zumutbar eingestuft werden. Laut Ministerium sollen künftig insbesondere auch Stellen, die einen , zumutbar sein.

Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) erklärte: Vermittlung und Qualifizierung bleiben Kern des Bürgergeldes, um Menschen in Arbeit zu bringen. Wer aber nicht mitzieht oder durch Schwarzarbeit betrügt, muss mit härteren Konsequenzen rechnen.

Die Verschärfungen beim Bürgergeld gehören zur sogenannten Wachstumsinitiative der Bundesregierung. Dahinter steht der Gedanke, mit strengeren Regeln mehr Menschen in Arbeit zu bringen.

Vorgesehen ist laut Arbeitsministerium künftig, dass bei Ablehnung einer als zumutbar eingestuften Arbeit, Ausbildung oder Eingliederungsmaßnahme das Bürgergeld sofort um ein Drittel gekürzt werden kann – für drei Monate.

Außerdem soll die sogenannte Karenzzeit für eigenes Vermögen gekürzt werden. Bislang müssen Bürgergeldbeziehende eigenes Vermögen für einen Zeitraum von zwölf Monaten nicht antasten. Es sei denn, bestimmte Summen werden überschritten. Künftig soll die Kranzzeit nur noch sechs Monate dauern.

Die Änderungen müssen noch im üblichen Gesetzgebungsverfahren vom Bundestag beschlossen werden und können voraussichtlich zum Jahreswechsel in Kraft treten.

Kerstin Klein

Ich bin Kerstin, ein leidenschaftlicher Experte für aktuelle Nachrichten und Autor bei Hol Aktuell. Als Generalist verfasse ich Artikel zu nationalen und internationalen Themen mit Strenge und Objektivität. Meine Begeisterung für Journalismus treibt mich dazu an, fundierte und gut recherchierte Informationen zu liefern, die unsere Leser informieren und zum Nachdenken anregen. Mit einem Auge für Details und einem starken Sinn für Ethik strebe ich danach, die Leserschaft von Hol Aktuell stets auf dem neuesten Stand zu halten.

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