Der Streit um das Pfand-Mops Wilma - Jetzt ist das Urteil gefallen
Der langanhaltende Rechtsstreit um das Pfand-Mops Wilma hat endlich sein Ende gefunden. Nach monatelangem Zwist zwischen der ursprünglichen Besitzerin und dem neuen Eigentümer des Mops ist jetzt das Urteil gefallen. Die Frage, wer das Sorgerecht für das beliebte Haustier besitzt, ist damit endgültig geklärt. Die Öffentlichkeit hat diesem Schicksal von Anfang an mit großem Interesse gefolgt und sich immer wieder gefragt, ob es gerecht ist, ein Tier von seinem Besitzer zu trennen. Heute erfahren wir, wie das Gericht entschieden hat.
Urteil gefällt: Streit um PfandMops Wilma entschieden
Die Geschichte um den gepfändeten Mops Wilma hat ein Ende gefunden. Das Oberlandesgericht Hamm hat die Berufung von Michaela Jordan zurückgewiesen, die sich gegen die Stadt Ahlen wegen des vermeintlich kerngesunden Mopses zu Wehr setzte.
Wilma bleibt bei Michaela Jordan: Gericht bestätigt Pfändung
Michaela Jordan, eine 58-jährige Polizeihauptkommissarin aus Wülfrath, kaufte den Mops 2018 von einem Mitarbeiter der Stadt Ahlen auf Ebay-Kleinanzeigen. Der Mops war zuvor bei einer Familie gepfändet worden, weil die Eltern Steuerschulden hatten. Jordan zahlte 690 Euro für den Mops, der als kerngesund angepriesen worden war.
Strafanzeige wegen Betrugs
Jordan erstattete Anzeige gegen den Mitarbeiter der Stadt Ahlen, weil sie ihn verdächtigte, sich als Gerichtsvollzieher auszugeben. Sie wollte auch Mitleid mit dem unglücklich dreinschauenden kleinen Mops und kaufte ihn, um ihn vor möglichen Missbrauch zu schützen.
Der Fall Wilma: Gerichtsurteil bringt Enttäuschung für Jordan
Als Jordan den Mops bei sich aufnahm, stellte sie fest, dass er unter Augenproblemen litt. Sie klagte gegen die Stadt Ahlen und forderte, dass die Stadt die Behandlungskosten für den Mops übernehmen sollte. Das Landgericht Münster sprach ihr damals rund 226 Euro plus Zinsen für Impfkosten zu, aber Jordan ging in Berufung.
Gerichtsurteil: Keine Notwendigkeit für einen zusätzlichen Sachverständigen
Das Oberlandesgericht Hamm sah es nicht als notwendig an, einen zusätzlichen Sachverständigen mit dem Schwerpunkt Augenheilkunde zu beauftragen, wie Michaela Jordan es mit ihrem Anwalt gefordert hatte. Der Senat erklärte, dass es bei den Krankheiten um Standard-Augenerkrankungen bei Möpsen gehe.
Jordan enttäuscht: Mir geht es nicht ums Geld, sondern um Gerechtigkeit
Michaela Jordan ist enttäuscht über das Urteil und sagt, dass sie nie eine Entschuldigung der Stadt Ahlen gehört habe. Sie wird sich weiter um Wilma kümmern und hofft, dass ihre Geschichte dazu beiträgt, dass keine Stadt in Nordrhein-Westfalen noch einmal einen Hund pfänden wird.
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