Der Streit um Masken: Der Bund gerät in Rechtsstreit mit einer Mönchener Firma

Index

Der Streit um Masken: Der Bund gerät in Rechtsstreit mit einer Mönchener Firma

Die Coronapandemie hat das Leben vieler Menschen weltweit auf den Kopf gestellt. In Deutschland haben die Bundesregierung und die Länderregierungen versucht, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Ein wichtiger Aspekt dabei ist die Maskenpflicht, die in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens gilt. Doch jetzt gerät der Bund in einen Rechtsstreit mit einer Münchener Firma, die die Lieferung von Schutzmasken an die Bundeswehr betreibt. Die Firma wirft dem Bund vorgebliche Vertragsverletzungen vor und will nun ihr Recht vor Gericht durchsetzen.

Der Bund gerät in Rechtsstreit mit Münchner Firma über Corona-Maskenlieferungen

Der Bund gerät in Rechtsstreit mit Münchner Firma über Corona-Maskenlieferungen

Die Monheimer Handelsfirma ILTS und das Bundesgesundheitsministerium stecken in einem Rechtsstreit, der jetzt womöglich vor dem Bundesgerichtshof (BGH) enden könnte. ILTS hatte im Frühjahr 2020 nach Ausbruch der Corona-Pandemie an einer staatlichen Ausschreibung teilgenommen und wollten massenhaft Masken liefern.

Bei der Ausschreibung machten viel mehr Firmen mit als vom Ministerium angenommen, sie wollten massenhaft Masken liefern. Bei einem großen Teil der Ware verweigerte das Ministerium die Annahme, so auch bei ILTS. Die Firma, die ihren Sitz damals noch in Düsseldorf hatte, verkaufte dem Bund damals 15 Millionen FFP2-Masken und eine hohe Anzahl an OP-Masken.

Nach den Worten des Firmenanwalts Till Veltmann war die Lieferung zunächst bis Ende April 2020 vorgesehen, dann verschob das Bundesministerium die Übergabe zweimal auf spätere Zeitpunkte im Mai. Dann sei der Bund von seinem Vertrag zurückgetreten, ohne eine erneute Frist zu setzen, sagt Veltmann.

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln sah dies jedoch anders und verurteilte den Bund zur Zahlung von rund 86 Millionen Euro plus Zinsen. Die Bundesregierung will in dem milliardenschweren Streit vor Gericht nicht klein beigeben und beabsichtigt, die jüngste Entscheidung des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln (OLG) durch den Bundesgerichtshof (BGH) letztinstanzlich überprüfen und damit die in Streit stehenden Rechtsfragen klären zu lassen.

Der Anwalt appelliert an das Bundesministerium, den Rechtsstreit nicht weiter in die Länge zu ziehen. „Es ist ein Unding, dass die Bundesrepublik bis heute versucht, die Ansprüche abzuwehren - dadurch wird der Schaden immer höher“, sagte der Anwalt.

Die Kölner Richter ließen in dem Urteil keine Revision zu. Allerdings ist eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH möglich.

Heike Schulze

Ich bin Heike, ein erfahrener Redakteur und der Chefredakteur der Website Hol Aktuell, einer generalistischen Zeitung mit nationalen und internationalen Nachrichten. Mit meiner langjährigen Erfahrung in der Branche sorge ich dafür, dass unsere Leser stets aktuelle Nachrichten mit Strenge und Objektivität erhalten. Meine Leidenschaft für den Journalismus und mein Engagement für qualitativ hochwertige Berichterstattung spiegeln sich in jedem Artikel wider, den wir auf Hol Aktuell veröffentlichen. Es ist mir wichtig, unseren Lesern verlässliche Informationen zu liefern und sie stets auf dem neuesten Stand zu halten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Go up