Düsseldorf: Betriebsrat erzielt Teilerfolg bei Rheinbahn-Klage​

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Urteil im Streit zwischen Rheinbahn und Betriebsratschef Michael Pink

Das Arbeitsgericht hat am Donnerstag ein Urteil im Streit zwischen der Rheinbahn und dem Betriebsratsvorsitzenden sowie stellvertretenden Aufsichtsratvorsitzenden Michael Pink gefällt. Es ging um die Frage, ob die Eingruppierung von Pink in die Entgeltgruppe 14 berechtigt gewesen und die spätere Rückstufung in die niedrigere Gruppe 7 angemessen sei.

Das Urteil: Die Rheinbahn wird verpflichtet, Pink in der Entgeltgruppe 11 zu entlohnen und darüber hinaus die Lohndifferenz zu zahlen, die seit Dezember 2023 durch seine tiefere Einstufung entstanden war.

Weitere Punkte der Klage sowie eine Widerklage der Rheinbahn auf Rückzahlung von Gehältern wurden abgewiesen. Die Begründung des Urteils steht noch aus, eine Berufung ist möglich.

Hintergrund

Hintergrund

Im Raum stand der Vorwurf, dass Pink als Betriebsrat begünstigt und in eine höhere Entgeltgruppe eingestuft worden sein soll, obwohl er dafür nicht ausreichend qualifiziert gewesen sei.

Zwei Fälle: Konkret ging es in dem komplexen Streit um zwei Fälle, in denen Pink in eine höhere Entgeltgruppe eintrat: Zum einen, nachdem er sich 2008 auf eine Teamleiterstelle beworben hatte und diese wegen seiner Betriebsratszugehörigkeit nicht annahm. Zum anderen, nachdem ihm 2009 eine Abteilungsleiter-Position in Aussicht gestellt worden sei, die Pink mit Verweis auf seine Betriebsratstätigkeit ablehnte. Als er eine Höhergruppierung beantragte, bezog er sich auf dieses Angebot.

Reaktionen

Reaktionen

Anwältin Barbara Bittmann: Die Anwältin, die die Rheinbahn vertrat, argumentierte, dass Pink weder für die Stelle als Teamleiter noch für die des Abteilungsleiters qualifiziert gewesen sei. Es sei nicht sicher festzustellen, ob Pink die Stelle als normaler Bewerber bekommen hätte. Eine Eingruppierung in die entsprechenden Lohngruppen sei daher nicht angemessen.

Anwalt Stephen Sunderdiek: Pinks Anwalt zeigte sich nach dem Urteil zufrieden. Obwohl man nach wie vor der Ansicht sei, dass eine Einordnung Pinks in Gruppe 14 berechtigt sei, betrachte man das Urteil, mit dem Rückzahlungsansprüche der Rheinbahn gegenüber Pink abgewiesen wurden, sowie das Zusprechen der Entlohnung in Entgeltgruppe 11 als „überwiegendes Obsiegen“.

Holger Hofmann

Ich bin Holger, ein erfahrener Redaktionsleiter von Hol Aktuell, einer generalistischen Zeitung mit nationalen und internationalen Nachrichten. Mein Team und ich sind bekannt für unsere strenge und objektive Berichterstattung. Mit meiner langjährigen Erfahrung als Journalist habe ich es mir zur Aufgabe gemacht, unseren Lesern stets aktuelle und relevante Informationen zu bieten. Meine Leidenschaft für den Journalismus treibt mich jeden Tag an, die besten Geschichten zu finden und sie professionell aufzubereiten.

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