Düsseldorf: Stadt verweist Fahrradstraße in Himmelgeist ab
Die Stadt Düsseldorf hat eine wichtige Entscheidung getroffen, die Fahrradstraße in Himmelgeist abzuweisen. Dieser Schritt folgt nach langen Diskussionen und Überlegungen zwischen der Stadtverwaltung, den Anwohnern und den Verkehrsexperten. Die Fahrradstraße, die ursprünglich als wichtiger Teil des städtischen Verkehrskonzepts geplant war, soll nun nicht mehr realisiert werden. Die Gründe für diese Entscheidung sind vielfältig und werden in den nächsten Tagen genauer erläutert. Die Stadtverwaltung will damit zum einen die Verkehrssicherheit in diesem Bereich verbessern und zum anderen die Anwohnerbelastung reduzieren. Wir werden Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten.
Düsseldorf: Stadt lehnt Fahrradstraße in Himmelgeist ab
Radverkehrssicherheit soll durch andere Maßnahmen gewährleistet werden
Fahrradstraße in Himmelgeist: Stadtverwaltung spricht gegen den Antrag der Grünen
Argumente für die Ablehnung
Fahrradstraßen stellen ein effektives Mittel zur Förderung des Radverkehrs dar und können zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, zur Regelung des Verkehrs oder zur Unterstützung städtebaulicher Entwicklungen eingesetzt werden. Die Stadt Düsseldorf hat auf ihrer Internetseite festgestellt, dass Voraussetzungen für Fahrradstraßen eine hohe Netzbedeutung, eine hohe vorhandene oder zu erwartende Radverkehrsdichte oder eine geringe Bedeutung des motorisierten Verkehrs sind.
In der Landeshauptstadt sind aktuell Fahrradstraßen auf einem Abschnitt der Straße Am Wehrhahn sowie auf der Limburg- und Gutenbergstraße geplant. Auch bei der Planung der ersten Radleitroute Nord-Süd sind zwei Fahrradstraßen in Planung: eine entlang der Reeserstraße und die zweite entlang der Moselstraße, direkt hinter dem Landtag.
Gründe für eine Fahrradstraße: Fahrradstraßen stellen ein effektives Mittel zur Förderung des Radverkehrs dar und können zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, zur Regelung des Verkehrs oder zur Unterstützung städtebaulicher Entwicklungen eingesetzt werden. Ebenfalls Ziele: die Verkehrssicherheit, die Ordnung oder die Unterstützung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.
Es gibt bereits eine Fahrradstraße in Urdenbach Am Ausleger/Orthweg. Doch für eine Fahrradstraße in Himmelgeist auf der Himmelgeister Landstraße sieht die Stadtverwaltung keine Notwendigkeit. Die Stadtverwaltung informierte die Mitglieder der Bezirksvertretung (BV) 9 in deren jüngsten Sitzung am vergangenen Freitag über die Ablehnung.
Argumente gegen die Fahrradstraße: Der im Antrag genannte Straßenzug liegt nicht auf dem Radhauptnetz der Landeshauptstadt, ist dafür aber Bestandteil der Euro-Velo15-Route (Rheinradweg). Zudem sind die Himmelgeister Landstraße und die Straße Am Bärenkamp Teil einer Tempo-30-Zone, auf denen alternierend einseitig am Fahrbahnrand geparkt werde. Zudem verkehren auf dem Teilstück zwei Buslinien der Rheinbahn jeweils im 20-Minuten-Takt.
Die Stadtverwaltung verweist auf den Leitfaden der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW, der einen maximalen ÖPNV-Takt von 30 Minuten vor gibt, bis zu dem die Einrichtung einer Fahrradstraße noch vertretbar sei. „Aufgrund des hohen ÖPNV-Aufkommens von bis zu sechs Bussen je Stunde und Richtung (durchschnittlich ein Bus alle zehn Minuten) sind die Straßen allerdings nicht von untergeordneter Bedeutung für den Kraftfahrzeugverkehr. Die Abwägung durch die Fachverwaltung hat ergeben, dass die Gründe, die für eine Einrichtung der Fahrradstraße sprechen, nicht wesentlich überwiegen.“
Die Grünen kündigten an, dass sie das so nicht stehen lassen wollten und deshalb in einer der nächsten Sitzungen nachhaken würden.
Zusätzlich wird die Stadt auf Antrag der Grünen auch mehr Halteverbotszonen entlang der Himmelgeister Landstraße einrichten, um den Busverkehr zu erleichtern. Ein Haltverbot vom Ende der Bushaltestelle Himmelgeist Friedhof (Fahrtrichtung Innenstadt) bis zum Beginn des Grundstücks Nr. 138 wird eingerichtet. Dadurch entfallen drei Stellplätze. Auch die Aufhebung der zeitlichen Einschränkung der Haltverbote (Montag bis Freitag 8-18 Uhr) zwischen den Hausnummern 74 und 76 wird veranlasst.
Die Stadtverwaltung hofft, dass durch diese Maßnahmen konfliktfreie Begegnungen zwischen den verschiedenen Verkehrsarten möglich sein werden.
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