Ehemalige Staatsanwältin Brorhilker eröffnet Kampf gegen Steuer-Betrüger

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Ehemalige Staatsanwältin Brorhilker eröffnet Kampf gegen Steuer-Betrüger

In einer neuen Initiative setzt sich die ehemalige Staatsanwältin Brorhilker für die Bekämpfung von Steuerbetrug ein. Die erfahrene Juristin, die bereits zahlreiche Fälle von Wirtschaftskriminalität erfolgreich verfolgt hat, will nun ihr Wissen und ihre Expertise nutzen, um Steuer-Betrügern das Handwerk zu legen. Durch ihre engagierte Arbeit will sie dazu beitragen, dass die Steuerehrlichkeit in Deutschland wiederhergestellt wird und dass diejenigen, die sich an Steuer-Betrug beteiligen, zur Verantwortung gezogen werden. Mit ihrer neuen Initiative setzt sich Brorhilker für eine gerechte Verteilung der Steuerlast ein und will sich dafür einsetzen, dass diejenigen, die ihre Steuern ordnungsgemäß zahlen, nicht länger von denjenigen benachteiligt werden, die sich an Steuer-Betrug beteiligen.

Ex-Staatsanwältin Brorhilker startet Kampf gegen Steuerbetrüger neu

Als Anne Brorhilker vor drei Monaten ihre Stelle als Oberstaatsanwältin in Köln aufgab, hat das viele überrascht. Genau wie die gleichzeitige Ankündigung, dass sie zur Bürgerbewegung Finanzwende wechseln werde, die sich seit Jahren im Namen der Steuerbezahler gegen Steuersünder engagiert.

Brorhilker, als Cum-ex-Chefermittlerin sozusagen Deutschlands Vorzeigegesicht im Kampf gegen den groß angelegten Steuerbetrug, empfindet ihren Wechsel nicht ganz so radikal. „Mein Ziel ist das gleiche, nur meine Strategie hat sich geändert“, sagt sie. Ihre Rolle ist eine neue geworden, weil aus der ehemaligen Star-Staatsanwältin eine Verbraucheranwältin geworden ist, die im Interesse aller Steuerzahler gegen milliardenschweren Betrug kämpft.

Der Kampf gegen den Cum-cum-Betrug

Der Kampf gegen den Cum-cum-Betrug

In ihrer neuen Aufgabe will Brorhilker auch den Cum-cum-Betrug intensiv bekämpfen. Hier sieht sie einen noch deutlich größeren volkswirtschaftlichen Schaden als bei den Cum-ex-Deals. „Nach vorsichtigen Schätzungen sind dem Fiskus 28,5 Milliarden Euro Steuern vorenthalten worden“, so Brorhilker.

Der Cum-cum-Betrug funktioniert so: Ein ausländischer Aktionär verleiht ein Aktienpaket an eine deutsche Bank und kassiert dafür beispielsweise 90 Prozent der Ausschüttung als Gebühr. Die Bank kassiert die Dividende, zahlt darauf 25 Prozent Kapitalertragsteuer, die sie aber meist wieder erstattet bekommt. Das bedeutet: Sie kassiert 100 Prozent Dividende, zahlt 90 Prozent Leihgebühr und verdient zehn Prozent.

Kritik an der Politik

Dass sie in Köln den Dienst auch deshalb quittiert hat, weil sie zu wenig politischen Willen sah, die Steuerbetrüger dingfest zu machen, sorgte für öffentliches Aufsehen. Brorhilker kritisiert in diesem Zusammenhang auch die Zuständigkeit der neuen Behörde, die der liberale Finanzminister im Kampf gegen Finanzkriminalität installiert hat. Die sei ausschließlich für Geldwäsche zuständig, aber nicht für Steuerbetrug, so die Ex-Staatsanwältin.

Sie fordert: nicht nur mehr Personal bei Steuerfahndern und Polizisten, sondern auch eine zentrale Behörde für die Verfolgung solcher Steuerkriminalität. Brorhilker greift die Finanzbranche frontal an, spricht von einer „großen und sehr gut vernetzten Branche“, von Interessengruppen, die Kontrolle und Strafverfolgung verhindern wollten, von Blockadehaltung innerhalb der Behörden.

„Man habe den Eindruck, dass die Finanzministerien der Finanzlobby näher stehen als dem Bürger“, urteilt die Ex-Anklägerin. Von Resignation im Kampf gegen das Verbrechen ist hier nichts zu sehen.

Forderungen an die Politik

Brorhilker und ihr Kollege in der Geschäftsführung von Finanzwende, Gerhard Schick, fordern den Bundesfinanzminister Christian Lindner auf, stärker gegen die Steuerbetrüger vorzugehen. Lindner müsse dafür sorgen, dass die Finanzverwaltung die Gelder systematisch von Banken zurückhole, und dazu auch Transparenz schaffe, sagte Schick am Dienstag in einem Pressegespräch.

Finanzwende hat bei den jeweils zuständigen Verwaltungsgerichten Klage gegen das Bundesfinanzministerium sowie die Landesfinanzministerien von NRW, Baden-Württemberg und Hessen eingereicht. Das Ziel: die Herausgabe von Dokumenten, aus denen sich eventuell der Urheber des Begriffs „positive Vorsteuerrendite“ ermitteln lässt.

Heike Schulze

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