- Ehemalige Staatsanwältin warnt vor Steuerbetrug
- Ehemalige Staatsanwältin warnt vor Steuerbetrug
- Ex-Staatsanwältin warnt vor Milliardenfinanzbetrug durch CumEx und CumCumGeschäfte
- Staatsanwältin warnt vor Bürokratieabbau, der Steuerbetrug erleichtert
- Kritik an Bürokratieentlastungsgesetz: Steuerbetrüger profitieren von Kürzung von Aufbewahrungsfristen
Ehemalige Staatsanwältin warnt vor Steuerbetrug
In einer aktuellen Warnung vor Steuerbetrug spricht sich eine ehemalige Staatsanwältin aus. Die Expertin für Finanzstrafrecht warnt vor massiven Verlusten, die durch kriminelle Aktivitäten bei der Steuererklärung entstehen können. Laut der ehemaligen Staatsanwältin gibt es immer mehr Fälle von Steuerbetrug, bei denen Kriminelle versuchen, unwissentlich Steuern zu hinterziehen. Die Warnung kommt zu einem Zeitpunkt, an dem viele Menschen ihre Steuererklärungen einreichen. Die Expertin rät daher zu größter Vorsicht und sorgfältiger Überprüfung der Steuerunterlagen, um nicht Opfer von Steuerbetrug zu werden.
Ehemalige Staatsanwältin warnt vor Steuerbetrug
Die ehemalige Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker warnt vor Milliardenfinanzbetrug durch sogenannte Cum-ex- und Cum-Cum-Geschäfte. Laut ihrer Schätzungen sind allein bei Cum-Cum-Deals 28 bis 30 Milliarden Euro dem Fiskus vorenthalten worden.
Ex-Staatsanwältin warnt vor Milliardenfinanzbetrug durch CumEx und CumCumGeschäfte
Brorhilker, die früher als das Gesicht im Kampf gegen den Steuerbetrug galt, wechselte dies Jahr die Seiten und ist jetzt Geschäftsführerin der Bürgerbewegung Finanzwende, die gegen die Finanzkriminalität im großen Stil kämpft.
Staatsanwältin warnt vor Bürokratieabbau, der Steuerbetrug erleichtert
Jetzt kritisiert Brorhilker ein Gesetz, das am kommenden Donnerstag im Bundesrat verabschiedet werden soll und den Kampf gegen die Steuerbetrüger deutlich erschweren könnte: das Bürokratieentlastungsgesetz. Hinter diesem Gesetz verbirgt sich die Idee, dass Buchungsbelege nicht mehr zehn, sondern nur noch acht Jahre aufbewahrt werden müssen.
Das Ziel: den Papierkram verringern und damit den bürokratischen Aufwand. Allein die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen soll die Wirtschaft um 625 Millionen Euro entlasten. Doch Brorhilker und Gerhard Schick, ebenfalls Finanzwende-Geschäftsführer, sehen darin ein folgenschweres Vorhaben, weil es den Steuerbetrügern größere Chancen eröffnet, ungeschoren davonzukommen.
„Die Täter können dann den Schredder anwerfen und ganz legal Beweismittel vernichten“, sagt Brorhilker und meint damit, dass Buchungsbelege, die Fahnder bei ihren Ermittlungen hätten sicherstellen und auswerten können, dem Zugriff der Behörden schneller als bisher entzogen werden.
Kritik an Bürokratieentlastungsgesetz: Steuerbetrüger profitieren von Kürzung von Aufbewahrungsfristen
Das Gesetz ist somit für die Kritiker ein Schlag ins Gesicht der Strafverfolgungsbehörden, die seit Jahren die Steuerbetrüger zu überführen suchen. „Da werden Knüppel zwischen die Beine der Ermittler geworfen, und das, obwohl die Bundesregierung doch nach Milliarden sucht, mit denen sie Probleme im Haushalt lösen könnte“, kritisiert Schick, früherer Bundestagsabgeordneter der Grünen.
Dagegen sei die Ersparnis durch den Bürokratieabbau vergleichsweise klein, heißt es. Und bricht man den vermuteten dreistelligen Millionenbetrag auf einzelne Unternehmen herunter, wird es noch deutlicher: „Bei denen, die digitale Ablagesysteme haben, macht die Ersparnis zwölf Euro pro Jahr aus, bei denen, die noch eine Papierablage haben, vielleicht 350 Euro im Jahr.“
Das Gesetz, das am 18. Oktober noch den Bundesrat passieren müsste, ist somit ein Schlag ins Gesicht der Strafverfolgungsbehörden, die seit Jahren die Steuerbetrüger zu überführen suchen.
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