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Ein Bärenschutz für den Arbeitgeber Staat

Die neusten Entwicklungen im Arbeitsrecht haben zu einer heftigen Debatte geführt. Die neuen Gesetzesänderungen sollen demnach den Arbeitgeber Staat schützen und stärken. Doch was bedeutet dies für die Arbeitnehmer? Kritiker warnen vor einer Einseitigkeit der Gesetzgebung, die eindeutig zugunsten der Arbeitgeber ausfällt. Die Bezeichnung Ein Bärenschutz ist in diesem Kontext höchst passend, da sie suggeriert, dass der Staat seine Schutzhände über die Arbeitgeber hält. Doch wie wirksam ist dieser Schutz wirklich und welche Konsequenzen erwartet die Arbeitnehmer?

Staat schützt Arbeitgeber: Reform der Beamtenbesoldung - ein Bärenschutz für Marcus Optendrenk?

Neid auf die Beamten ist hierzulande Volkssport. Insofern kann sich Finanzminister Marcus Optendrenk bei seinem Vorhaben, die Bezahlung der Landesbeamten zu reformieren, zumindest auf wohlmeinenden Applaus einstellen.

Doch die Rolle, die das Land in den vergangenen Jahren in Sachen Beamtenbesoldung gespielt hat, verdient nicht wirklich Beifall: Erst ignorierte es über weite Strecken die Widersprüche der Beschäftigten, die der Meinung waren, dass das Lohnabstandsgebot durch die Bürgergeldreform der Ampel ins Wanken geraten war. Dann verkündete der Minister freudig die Wohltat einer zügigen Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten.

Bei seinem Auftritt im Landtag erwähnte er aber das eigentliche Vorhaben, künftig ein fiktives Partnereinkommen bei der Berechnung einzubeziehen und die Kinderzuschläge zu stutzen, mit keiner Silbe.

Man kann und darf darüber reden, dass sich die Lebenswirklichkeit hierzulande geändert hat. Nahezu drei von vier Frauen gehen einer Erwerbstätigkeit nach. Das Bild des männlichen Alleinernährers gehört in die Mottenkiste.

Doch kritisch ist die Art und Weise, wie die Dinge von Optendrenk miteinander vermischt werden. Durch die Verquickung von Tarifübertragung und Besoldungsreform in einem Gesetzesvorhaben hat er es nahezu unmöglich gemacht, dem Gesetz nicht zuzustimmen.

Das mag trickreich sein, ein gutes Zeichen für die Attraktivität des Arbeitgebers öffentlicher Dienst, ist es nicht. Und zeitgleich fungiert das Vorhaben als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für das Landesbesoldungsamt, das sich künftig zahlreichen Anträgen ausgesetzt sehen wird.

Und nicht zuletzt werden sich die Gerichte damit auseinandersetzen müssen, denn Klagen, so ist schon jetzt absehbar, wird es zuhauf geben.

Die Frage bleibt, ob die Reform der Beamtenbesoldung tatsächlich im Sinne der Beschäftigten und der Allgemeinheit ist oder ob es sich hierbei um einen Bärenschutz für den Arbeitgeber Staat handelt.

Ursula Herrmann

Ich bin Ursula, Journalistin bei der Webseite Hol Aktuell. Als Generalistin berichte ich über nationale und internationale Nachrichten mit Strenge und Objektivität. Meine Artikel sind immer aktuell und informativ, um unseren Lesern die wichtigsten Ereignisse des Tages zu präsentieren. Mit meiner Leidenschaft für Journalismus und meinem Engagement für die Wahrheit strebe ich danach, unsere Leser stets gut informiert zu halten.

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