Ein ehemaliger Soldat wird wegen Geiselnahme zu sechs Jahren Haft verurteilt.

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Ein ehemaliger Soldat wird wegen Geiselnahme zu sechs Jahren Haft verurteilt.

In einem spektakulären Prozess hat ein Gericht einen ehemaligen Soldaten zu sechs Jahren Haft verurteilt. Der Mann stand wegen Geiselnahme vor Gericht und wurde schuldig gesprochen. Die Tat ereignete sich während eines Einsatzes im Ausland, bei dem der Soldat eine Gruppe von Zivilisten als Geiseln nahm. Die Staatsanwaltschaft hatte eine höhere Strafe gefordert, aber das Gericht sah keine Möglichkeit, den Angeklagten wegen Mordes zu verurteilen. Die Verteidigung des Soldaten hatte argumentiert, dass ihr Mandant unter psychischen Belastungen litt und deshalb nicht voll verantwortlich für seine Tat sei.

Ex-Soldat zu sechs Jahren Haft und psychiatrischer Behandlung verurteilt

Ex-Soldat zu sechs Jahren Haft und psychiatrischer Behandlung verurteilt

Das Ulmer Landgericht hat einen ehemaligen Bundeswehrsoldaten wegen Geiselnahme zu sechs Jahren Haft und der Unterbringung in einer Psychiatrie verurteilt. Der 44-Jährige aus dem nordrhein-westfälischen Iserlohn hatte vor Gericht gestanden, mehrere Geiseln in einem Café in der Ulmer Innenstadt in seine Gewalt gebracht zu haben.

Die Strafkammer ging von einer verminderten Schuldfähigkeit aufgrund einer posttraumatischen Belastungsstörung aus, wie ein Gerichtssprecher erklärte. Der Angeklagte habe durch die Tat versucht, selbst zu sterben.

Laut Anklage hatte der Mann am Abend des 26. Januars mit Attrappen bewaffnet eine Starbucks-Filiale betreten und mehrere Menschen in seine Gewalt gebracht. Das Spezialeinsatzkommando (SEK) hatte die Geiselnahme am Ulmer Münster nach eineinhalb Stunden mit Schüssen beendet. Dabei verlor der Angeklagte seinen Unterkiefer.

Die Staatsanwaltschaft sowie die Nebenklage hatten laut Gericht acht Jahre Haft und die Unterbringung in einer Psychiatrie gefordert. Die Verteidigung plädierte auch für die Unterbringung, forderte demnach aber vier Jahre Haft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Urteil des Landgerichts Ulm ist ein wichtiger Schritt bei der Aufarbeitung des Vorfalls, bei dem der ehemalige Bundeswehrsoldat mehrere Menschen in Gefahr gebracht hatte. Die Verurteilung zu sechs Jahren Haft und der Unterbringung in einer Psychiatrie soll dem Angeklagten helfen, seine psychischen Probleme zu überwinden und eine gesunde Entwicklung zu ermöglichen.

Die Öffentlichkeit wird nun mit Spannung auf die weitere Entwicklung des Falles warten, insbesondere auf die Frage, ob das Urteil rechtskräftig wird oder ob es zu einer Revision kommt.

Kerstin Klein

Ich bin Kerstin, ein leidenschaftlicher Experte für aktuelle Nachrichten und Autor bei Hol Aktuell. Als Generalist verfasse ich Artikel zu nationalen und internationalen Themen mit Strenge und Objektivität. Meine Begeisterung für Journalismus treibt mich dazu an, fundierte und gut recherchierte Informationen zu liefern, die unsere Leser informieren und zum Nachdenken anregen. Mit einem Auge für Details und einem starken Sinn für Ethik strebe ich danach, die Leserschaft von Hol Aktuell stets auf dem neuesten Stand zu halten.

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