Ein weiterer Schritt in Richtung AfD-Verbotsverfahren: Antrag wird beraten

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Ein weiterer Schritt in Richtung AfD-Verbotsverfahren: Antrag wird beraten

In einem wichtigen Schritt zur Klärung der politischen Zukunft Deutschlands wird der Antrag auf Verbotsverfahren gegen die Alternative für Deutschland (AfD) nun in den Bundestag eingebracht. Die Entscheidung, ob die Partei als verfassungsfeindlich eingestuft wird, könnte weitreichende Konsequenzen für die deutsche Politik haben. Der Antrag, der von der Bundesregierung unterstützt wird, wird in den kommenden Wochen und Monaten beraten und könnte zu einer grundsätzlichen Änderung der politischen Landschaft Deutschlands führen. Wir werden den Prozess aufmerksam verfolgen und Sie über alle Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

AfD-Verbotsverfahren: Bundestagsabgeordnete sammeln Unterstützung

Bis zum Verbot einer Partei ist es ein langer Weg. Aber einige Dutzend Bundestagsabgeordnete sind trotz teils deutlicher Kritik fest entschlossen, ihn zu gehen.

Der CDU-Abgeordnete Marco Wanderwitz ist einer der prominentesten Befürworter eines AfD-Verbotsverfahrens. Er sammelt Stimmen im Bundestag, um einen Antrag für ein solches Verfahren zur Abstimmung zu bringen. Voraussetzung dafür, dass das Bundesverfassungsgericht ein Parteienverbot prüft, ist ein Antrag aus dem Bundestag, dem Bundesrat oder von der Bundesregierung.

Wanderwitz gesellt sich gemeinsam mit SPD-Politikerin Carmen Wegge, dem Grünen-Abgeordneten Till Steffen und der Linken-Parlamentarierin Martina Renner zu den Omas gegen Rechts, die vor dem Reichstag ein Plakat mit der Forderung AfD-Verbot prüfen hochhalten.

„Ich komme aus Sachsen. Die sächsischen Lebensverhältnisse sind anders, als die in Schleswig-Holstein beispielsweise. Bei uns ist es fünf vor zwölf, was die Demokratie betrifft. Und ich möchte weiter in der Demokratie leben.“

Die Omas gegen Rechts haben gemeinsam mit der Gruppe Volksverpetzer eine Petition gestartet und inzwischen mehr als 850.000 Unterschriften gesammelt. Sie wollen den Abgeordneten damit Rückenwind geben. An den Bundesrat wurde die Petition für die Prüfung eines AfD-Verbots bereits Anfang des Jahres übergeben - ohne dass bislang viel passiert ist.

Der Weg zum Verbot

Der Weg zum Verbot

Um ein AfD-Verbotsverfahren zu starten, müssen mindestens 37 Abgeordnete einen Antrag unterstützen. Die haben sich offenbar bereits gefunden. Während ein großer Teil der Linken- und Grünen-Abgeordneten wohl dafür sind, haben sich aus der CDU lediglich sieben Mandatsträger gefunden.

Die Initiatoren werfen der AfD Verstöße gegen die Menschenwürdegarantie aus Artikel 1 des Grundgesetzes vor – so etwa die Forderung nach Remigration, also der massenhaften Abschiebung von Ausländern, oder diskriminierende Äußerungen gegen Migranten, Muslime und sexuelle Minderheiten.

Das Ziel der Abgeordneten ist, dass die AfD als verfassungswidrig eingestuft und von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen wird. Das Vermögen der Partei soll demnach für gemeinnützige Zwecke eingezogen werden.

Kritik und Gegenargumente

Kritik und Gegenargumente

Auf Ablehnung stößt die Initiative auch beim Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW). Führende Sozialdemokraten halten die Initiative derweil für verfrüht. SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich weist etwa auf die Voraussetzung der Staatsfreiheit hin.

Das bedeutet, dass sogenannte V-Leute, die AfD-Politiker bespitzeln, zeitnah abgezogen werden müssten. Die genaue Unterstützerzahl des Gruppenantrags soll indes bekannt gegeben werden, wenn alle unterschrieben haben.

Wanderwitz sagt mit Blick auf die Chancen der Initiative: „Wir sind ziemlich überzeugt davon, dass die größere Herausforderung ist, die Tür nach Karlsruhe aufzustoßen. Wenn wir einmal in Karlsruhe sind, rechnen wir uns sehr gute Chancen aus.“

Der Gruppenantrag soll im Dezember oder Januar im Bundestag zur Abstimmung gestellt werden. Sollte eine einfache Mehrheit der Parlamentarier dafür stimmen, würde beim Bundesverfassungsgericht ein Verfahren zum Verbot der AfD beantragt.

In Karlsruhe ist für ein Verbot eine Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Gerichtssenats nötig.

Ursula Herrmann

Ich bin Ursula, Journalistin bei der Webseite Hol Aktuell. Als Generalistin berichte ich über nationale und internationale Nachrichten mit Strenge und Objektivität. Meine Artikel sind immer aktuell und informativ, um unseren Lesern die wichtigsten Ereignisse des Tages zu präsentieren. Mit meiner Leidenschaft für Journalismus und meinem Engagement für die Wahrheit strebe ich danach, unsere Leser stets gut informiert zu halten.

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