Eine bittere Niederlage für Böhmermann im Honig-Streit: 'Beewashing' bringt Komödiant in Bedrängnis

In einem bitteren Urteil hat das Landgericht Berlin dem deutschen Komödianten Jan Böhmermann eine Niederlage beschieden. Der Grund: sein Engagement im Honig-Streit gegen die deutsche Imkerei-Industrie. Böhmermann hatte den Begriff 'Beewashing' geprägt, um die Praktiken der Industrie zu kritisieren, die er als unethisch ansieht. Doch das Gericht sah dies anders und verurteilte den Komödianten zu einer schmerzlichen Entschädigung. Die Frage bleibt, ob dies das Ende von Böhmermanns Engagement im Honig-Streit bedeutet oder ob er weiterhin gegen die Industrie ankämpfen wird.

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Böhmermann erleidet erneuten Rückschlag im Honig-Streit: OLG bestätigt Urteil gegen den ZDF-Satiriker

Der ZDF-Satiriker Jan Böhmermann unterliegt im Honig-Streit ein weiteres Mal. Das Oberlandesgericht Dresden wies die Berufung in einem Eilverfahren des prominenten Moderators gegen ein Urteil des Landgerichtes Dresden vom Februar zurück.

Imker Rico Heinzig hatte mit Böhmermanns Konterfei und Namen für seinen Honig geworben und das als Satire verstanden wissen wollen. Denn zuvor hatte Böhmermann den Bienenzüchter in seiner Sendung ZDF Magazin Royal vorgeführt.

Honig-Streit eskaliert weiter: Böhmermann verliert Berufung gegen Imker Rico Heinzig vor OLG Dresden

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Hintergrund ist ein Beitrag der Sendung ZDF Magazin Royale vom 3. November 2023, in der Böhmermann Firmen kritisiert hatte, die Bienenpatenschaften an Unternehmen vergeben und das als Engagement für Nachhaltigkeit und Artenschutz deklarierten. Das sei nichts anderes als Beewashing - der Begriff meint eine Form des sogenannten Greenwashings, also irreführende Werbung mit angeblichen ökologischen Vorzügen eines Produkts.

Als Beispiel wurden Heinzig und dessen My Honey GmbH gezeigt, die Beklagter in den Verfahren war. Heinzig drehte den Spieß um und versah Honig aus seiner Produktion mit einem Beewashing-Etikett. In einem Dresdner Supermarkt platzierte er einen Aufsteller, der den Namen und Bild des Prominenten mit dem Zusatz Führender Bienen- und Käferexperte empfiehlt zeigte.

Böhmermann sah seine Persönlichkeitsrechte verletzt, schickte Heinzigs Firma MyHoney daraufhin eine Unterlassungsaufforderung und legte dann mit dem Erlass einer einstweiligen Verfügung nach. Der 4. Zivilsenat des OLG sah in der Werbeaktion nun ein Ereignis der Zeitgeschichte und attestierte ihr zugleich einen satirischen Charakter. Zugleich sei ein Informationsbedürfnis befriedigt worden.

Die Werbung habe dazu geführt, dass über das Thema insgesamt diskutiert werde – auch über die Frage, wie Werbung gemacht werden darf und Journalismus im Zusammenhang mit Satire gestaltet werden kann, sagte der Vorsitzende Richter Markus Schlüter. Zudem machte er geltend, dass auch Böhmermann in seiner Sendung ein Foto von Heinzig verwendet hatte.

Böhmermann war auch bei der neuerlichen Entscheidung nicht anwesend. Auch sein Anwalt erschien nicht. Heinzig nahm als Inhaber der Firma MyHoney die Entscheidung mit einem Lächeln zur Kenntnis. Nun will er den bislang verbotenen Honig wieder im Online-Shop anbieten. Der Ball liegt jetzt bei Herrn Böhmermann. Ich bin kein Streithansel, ich war noch nie einer. Ich würde ja vorschlagen, man begräbt das Kriegsbeil, sagte Heinzig. Zugleich lud er Böhmermann noch einmal zum Besuch seiner Imkerei ein.

Gegen die Entscheidung des OLG im Eilverfahren ist ein Rechtsmittel nicht mehr möglich. Böhmermann könnte nun ein Hauptsacheverfahren am Landgericht Dresden anstrengen und im weiteren Verlauf bei Bedarf das Oberlandesgericht und den Bundesgerichtshof anrufen.

Ursula Herrmann

Ich bin Ursula, Journalistin bei der Webseite Hol Aktuell. Als Generalistin berichte ich über nationale und internationale Nachrichten mit Strenge und Objektivität. Meine Artikel sind immer aktuell und informativ, um unseren Lesern die wichtigsten Ereignisse des Tages zu präsentieren. Mit meiner Leidenschaft für Journalismus und meinem Engagement für die Wahrheit strebe ich danach, unsere Leser stets gut informiert zu halten.

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