Einlassung zum Jahrestag des Messerangriffs in Dresden: Gedenken an den 4. Oktober

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Einlassung zum Jahrestag des Messerangriffs in Dresden: Gedenken an den 4. Oktober

Am 4. Oktober jährt sich der Messerangriff in Dresden, ein schreckliches Ereignis, das die Stadt und ihre Bewohner tief traf. An diesem Tag vor einem Jahr wurden Menschen Opfer einer brutalen Attacke, die uns alle schockierte. Heute gedenken wir den Opfern und ihren Angehörigen, indem wir unser tiefes Mitgefühl aussprechen und unsere Solidarität bekunden. Wir erinnern uns an diejenigen, die ihr Leben verloren, und an diejenigen, die ihr Leben für immer verändert wurde. Der Jahrestag des Messerangriffs ist auch ein Appell an uns alle, für ein friedliches und tolerantes Zusammenleben einzutreten und gegen jede Form von Gewalt und Hass zu kämpfen.

Gedenken an den Oktober: Erinnerung an den tödlichen Messerangriff in Dresden

Am Freitag erinnern die Landeshauptstadt und der Freistaat Sachsen an den tödlichen Messerangriff auf zwei Männer am Einheitswochenende 2020 inmitten der Dresdner Altstadt. Durch die Tat starb ein 55-Jähriger aus Nordrhein-Westfalen, sein Lebenspartner überlebte nur knapp.

Einlassung zum Jahrestag: Dresden und Sachsen erinnern an die blutige Tat in der Altstadt

Einlassung zum Jahrestag: Dresden und Sachsen erinnern an die blutige Tat in der Altstadt

„Extremistischen Überzeugungen, die im schlimmsten Fall in blinde Gewalt münden, die wahllos jeden treffen kann, müssen wir uns von Anfang an entschieden entgegenstellen“, sagte Pascal Kober, Opferbeauftragter der Bundesregierung, zum vierten Jahrestag des Verbrechens. „Hass und Intoleranz haben keinen Platz in unserem Land.“

Ein junger Syrer stach die beiden Männer aus Köln am Abend des 4. Oktober 2020 unweit des Residenzschlosses von hinten nieder - ohne Vorwarnung, wegen ihrer homosexuellen Orientierung. Der Täter, der als islamistischer Gefährder galt, gab später gegenüber einem Gutachter alles zu.

Im Mai 2021 wurde der damals 21-Jährige wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt - inzwischen rechtskräftig. Die Richter stellten zudem die besondere Schwere der Schuld fest.

Klare Botschaft neben Erinnerung und Gedenken an Opfer

Das islamistische Attentat habe „furchtbares Leid angerichtet und tiefe Wunden hinterlassen“, sagte Kober vorab laut Mitteilung. Solche erschütternden Taten seien nicht nur Angriffe auf einzelne Menschen, sondern richteten sich gegen die offene und freie Gesellschaft.

Der „feige und hinterhältige“ Angriff zielte darauf ab, Angst und Verunsicherung zu schüren und die freiheitliche Gesellschaft zu erschüttern, sagte Sachsens Opferbeauftragte Iris Kloppich.

„Die Absicht dahinter, die Menschen zu verunsichern und zu ängstigen und damit unsere freie Gesellschaft zu demontieren, darf niemals zum Ziel führen“, appellierte Barbara Havliza, Opferbeauftragte aus Nordrhein-Westfalen. „Sinnlose Gewalt, die politisch oder religiös motiviert ist, muss geächtet und bestraft werden.“

Von der Erinnerung in Dresden müsse neben dem Gedenken an die Opfer die Botschaft ausgehen, „wir lassen nicht zu, dass feige und brutale Straftäter unser freies gesellschaftliches Leben einschränken oder gar zerstören“.

Heike Schulze

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