Einsatz gegen Sozialen Isolationismus - dafür setzt Landesgeld ein
Die soziale Isolation ist ein Problem, das viele Menschen in unserem Land betrifft. Insbesondere ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und solche, die in ländlichen Regionen leben, sind oft von sozialer Einsamkeit betroffen. Um diesem Problem entgegenzuwirken, setzt das Land erhebliche Mittel ein. Durch den Einsatz von Landesgeld sollen Initiativen und Projekte unterstützt werden, die sich dem Abbau von sozialer Isolation widmen. Ziel ist es, Menschen zu vernetzen, soziale Kontakte zu fördern und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Engagement für eine bessere Gesellschaft: Landesgeld unterstützt Sozialprojekte
Engagierte Vereine, Initiativen und Organisationen können noch bis Anfang November einen Antrag auf Förderung im Rahmen des Landesprogramms 2000 x 1000 Euro für das Engagement stellen. Seit 2021 werden jährlich 2000 Vorhaben zu einem wechselnden Schwerpunktthema mit diesen Beträgen gefördert.
Der Kreis Mettmann erhält aus dem Programm 49.000 Euro Fördermittel. In diesem Jahr werden Projekte oder Ideen gefördert, die passend zum Schwerpunktthema Miteinander engagiert – Du+Wir=Eins – Nordrhein-Westfalen gegen Einsamkeit initiiert werden und sich durch bürgerschaftliches Engagement auszeichnen.
Einsamkeit kann jeden Menschen in jedem Alter und in unterschiedlichen Lebenssituationen treffen. Ziel des Förderprogramms ist es daher, die Gemeinschaft vor Ort zu fördern und Mitmenschen vor sozialer Isolation zu bewahren. Pro Verein, zivilgesellschaftlicher Organisation oder Initiative kann maximal eine Maßnahme gefördert werden.
Bewilligt wurden in diesem Jahr unter anderem die Projekte Kochen gegen Einsamkeit und Gemeinsam stark: Ausflüge und Begegnungen für Senioren.
Wichtig ist, dass mit den Projekten erst nach der Mittelbewilligung begonnen wird und dass sie bis zum Jahresende umgesetzt werden. Der Antrag läuft über ein Formular, das eine kurze Beschreibung der geplanten Maßnahme und eine Aufstellung der voraussichtlichen förderfähigen Ausgaben enthält.
Die erforderlichen Dokumente werden bei www.engagementfoerderung.nrw hinterlegt. Informationen zum Förderprogramm und zur Antragstellung können auf www.engagiert-in-nrw.de abgerufen werden.
Auf der Website www.land.nrw/einsamkeit sind beispielhaft Ideen zur Ansicht gesammelt. Die Antragsunterlagen sind zunächst online bis zum 1. November einzureichen, müssen aber zusätzlich mit der notwendigen Unterschrift versehen per Post an die Kreisverwaltung als zuständige Bewilligungsbehörde geschickt werden.
Ansprechpartner bei der Kreisverwaltung ist René Rösgen, Tel. 02104/99-1028. Weitere Informationen unter https://www.kreis-mettmann.de/2000x1000.
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