- Elektronische Patientenakte: wann die ePA ankommt und was Sie wissen müssen
- Elektronische Patientenakte: wann die ePA ankommt und was Sie wissen müssen
- Gesundheitsministerium setzt auf ePA: Vorteile und Fragen beantwortet
- Elektronische Patientenakte: wann wird sie obligatorisch für alle Versicherten?
- ePA: Was Sie über die neue digitale Patientenakte wissen müssen
Elektronische Patientenakte: wann die ePA ankommt und was Sie wissen müssen
Die Elektronische Patientenakte (ePA) ist ein wichtiger Schritt in die Zukunft der Gesundheitsversorgung. Ab 2023 soll die ePA bundesweit eingeführt werden und die Patientenversorgung revolutionieren. Doch was bedeutet dies genau für Patienten und Ärzte? In diesem Artikel erfahren Sie, wann die ePA ankommt und was Sie über die elektronische Gesundheitsakte wissen müssen, um optimal von den Vorteilen zu profitieren. Erfahren Sie mehr über die Ziele und Vorteile der ePA und wie Sie sich auf die Umstellung vorbereiten können.
Elektronische Patientenakte: wann die ePA ankommt und was Sie wissen müssen
Das Bundesgesundheitsministerium setzt auf rasche positive Effekte durch den Start elektronischer Patientenakten (ePA) für alle Versicherten Anfang kommenden Jahres. Die ePA soll dazu führen, dass die Versorgung besser und unbürokratischer werde, sagte der SPD-Politiker Karl Lauterbach in Berlin zum Auftakt einer Informationskampagne.
Gesundheitsministerium setzt auf ePA: Vorteile und Fragen beantwortet
Ziel der ePA ist es, Informationen zur Gesundheit des Patienten ein Leben lang digital zu speichern, damit sich Ärzte im Notfall schnell einen Überblick über die Krankengeschichte verschaffen können. Auch sollen unnötige Doppeluntersuchungen und unerwünschte Arzneimittelnebenwirkungen vermieden werden. Zudem soll die Forschung auf verschlüsselte und anonymisierte Datensätze zugreifen können.
Elektronische Patientenakte: wann wird sie obligatorisch für alle Versicherten?
Ab dem 15. Januar 2025 sollen alle gesetzlich Versicherten automatisch eine E-Akte bekommen – im ersten Monat in den zwei Modellregionen Franken und Hamburg und ab Mitte Februar dann bundesweit. Privat Versicherte erhalten automatisch eine ePA, wenn ihre Krankenkasse dies anbietet und darüber vorab informiert. Wer keine ePA haben möchte, muss dem aktiv widersprechen.
ePA: Was Sie über die neue digitale Patientenakte wissen müssen
Wer bekommt eine ePA und wer nicht?
Alle gesetzlich Versicherten sollen ab dem 15. Januar 2025 eine ePA bekommen, es sei denn, man lehnt es für sich ab. Privat Versicherte erhalten automatisch eine ePA, wenn ihre Krankenkasse dies anbietet und darüber vorab informiert. Kinder erhalten eine ePA, solange die Eltern nicht widersprechen.
Wer befüllt die ePA und was wird gespeichert?
Die ePA soll mit allen künftig anfallenden Informationen aus Behandlungen, Krankenhausaufenthalten oder anderen Therapien befüllt werden. Dazu zählen Befunde, Arztbriefe und auch Medikamentenlisten. Auf Antrag der Patienten sollen die Krankenkassen zudem zurückliegende Daten in die Akte einspeisen.
Wie können Patienten auf die Daten zugreifen und sie verwalten?
Die Krankenkassen müssen ihren Versicherten eine App für die elektronische Patientenakte anbieten. Mit der App kann man Dokumente hoch- oder herunterladen, anzeigen, verbergen und löschen oder Widersprüche erteilen. Eine Datenmitnahme bei Krankenkassenwechsel ist möglich.
Was ist für die Anmeldung notwendig?
Versicherte müssen sich bei erstmaliger Anmeldung in der ePA-App entweder mit ihrem elektronischen Personalausweis und PIN oder ihrer elektronischen Gesundheitskarte und PIN authentifizieren. Die PIN für die Gesundheitskarte ist auf Antrag bei der Krankenkasse erhältlich.
Wie funktioniert der Widerspruch genau?
Wer gar keine ePA haben will, kann dies jederzeit der Krankenkasse schriftlich mitteilen. Erfolgt der Widerspruch nach Einrichten der Akte, wird diese gelöscht. Beim Arzt kann aber auch dem Zugriff auf Daten oder deren Speicherung widersprochen werden.
Wie kann ich die Nutzung der Daten einschränken?
Jeder Patient kann in der App die Zugriffsberechtigungen und die Zugriffsdauer von Ärzten, Apothekern oder Ähnliches festlegen.
Was machen Menschen, die kein Smartphone besitzen?
Wer keine App nutzen kann oder möchte, soll die ePA auch beim Arzt abrufen können. Zudem kann die E-Akte auch über einen Desktop-Computer genutzt, in ausgewählten Apotheken oder von Berechtigten – zum Beispiel einem benannten Familienmitglied – eingesehen werden.
Sind die Daten sicher?
Der Zugriff auf die ePA erfolgt über die Telematikinfrastruktur, ein Netzwerk, das in sich geschlossen und sicher sein soll. Niemand außer der oder dem Versicherten und denjenigen, die von diesen zum Zugriff berechtigt wurden, können die Inhalte lesen, auch die Krankenkassen nicht.
Ich habe schon eine alte ePA. Werden die Daten übernommen?
Nein, die bisherigen elektronischen Patientenakten sind technisch anders aufgebaut und werden nicht automatisch übernommen.
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