Entlastungsurteil für Reality-TV-Star Chris Töpperwien im Untreue-Prozess
In einem für die Öffentlichkeit aufsehenerregenden Prozess um Untreue und Betrug ist der deutsche Reality-TV-Star Chris Töpperwien freigesprochen worden. Das Landgericht hat in seinem Urteil die Vorwürfe gegen den 27-Jährigen abgewiesen und ihn von sämtlichen Anschuldigungen freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte Töpperwien vorgeworfen, gemeinsam mit seinem Manager einen wirtschaftlichen Schaden in Höhe von mehreren hunderttausend Euro verursacht zu haben. Doch das Gericht sah keine ausreichenden Beweise für die Anschuldigungen und sprach Töpperwien frei.
Reality-TV-Star Chris Töpperwien freigesprochen im Untreue-Prozess
Der aus Reality-TV-Formaten wie „Goodbye Deutschland! – Die Auswanderer“ und „Ich bin ein Star – Holt mich hier raus!“ bekannte Unternehmer Chris Töpperwien wurde von einer österreichischen Richterin von den Vorwürfen der Untreue und Veruntreuung freigesprochen.
Töpperwien, der in den USA als TV-Auswanderer und Currywurst-Truck-Betreiber mit dem Spitznamen „Currywurstmann“ bekannt wurde, war angeklagt worden, als damaliger Geschäftsleiter eines österreichischen Grillfachhändlers private Einkäufe mit Firmengeld bezahlt zu haben und Angestellte für private Zwecke eingespannt zu haben.
Außerdem wurde ihm vorgeworfen, Waren wie Messer, Grillgewürz und Kohle veruntreut zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte dem 50-Jährigen eine illegale Bereicherung vorgeworfen.
Die Richterin erklärte jedoch, dass Töpperwien kein Vorsatz für Schädigung oder unrechtmäßige Bereicherung nachzuweisen sei. Im Zweifel werde für den Angeklagten entschieden. Die Gerechtigkeit habe gesiegt, sagte Töpperwien auf den Freispruch.
„Ich bin natürlich megahappy“, sagte der Unternehmer. „Es war die schlimmste Situation in meinem ganzen Leben und ich wünsche das meinem ärgsten Feind nicht“. Der Freispruch ist noch nicht rechtskräftig.
Töpperwien verließ den Gerichtssaal unter Tränen. „Das war für mich ein Alptraum, und jetzt ist er endlich vorbei“, sagte er.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Unternehmer vorgeworfen, als Geschäftsleiter eines österreichischen Grillfachhändlers private Einkäufe mit Firmengeld bezahlt zu haben und Angestellte für private Zwecke eingespannt zu haben. Die Richterin sah jedoch keine strafrechtlich relevante Handlung.
Die Entscheidung der Richterin ist noch nicht rechtskräftig und kann noch von der Staatsanwaltschaft angefochten werden.
Schreibe einen Kommentar