Erhebliche juristische Bedenken gegen das Sicherheitspaket der Regierungskoalition
Die jüngsten Pläne der Regierungskoalition, ein umfassendes Sicherheitspaket zu implementieren, stoßen auf erhebliche juristische Bedenken. Experten aus dem Bereich des Verfassungsrechts haben ernsthafte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit einzelner Bestimmungen des Pakets geäußert. Insbesondere die geplanten Überwachungsmaßnahmen und die Einschränkungen der Bürgerrechte werden als problematisch betrachtet. Die Kritiker warnen vor einer Überreaktion der Regierung und fordern eine umfassende Debatte über die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen. In den kommenden Tagen werden die Details des Pakets genauer unter die Lupe genommen und die möglichen Konsequenzen für die bürgerlichen Freiheiten diskutiert.
Sicherheitspaket in Zweifel: Experten kritisieren Regierungsvorschlag
Das Sicherheitspaket der Bundesregierung, das nach dem mutmaßlich islamistischen Messerattentat in Solingen mit drei Toten auf den Weg gebracht wurde, steht unter erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken. Im Innenausschuss des Bundestags am Montag zeigten Experten ihre Kritik am Gesetzespaket, das drei Kernbereiche umfasst: eine Verschärfung des Waffenrechts, härtere Maßnahmen gegen gewaltbereiten Islamismus und Änderungen des Aufenthaltsrechts.
Erhebliche Bedenken wurden von den Experten geäußert, insbesondere von der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Louisa Specht-Riemenschneider, die mahnte, dass die Grundrechte aller betroffenen Personen gewahrt bleiben müssen. Ermächtigungsgründe für grundrechtsintensive Maßnahmen dürften nicht übereilt geschaffen werden.
Der Grünen-Innenpolitiker Konstantin von Notz betonte den Willen, an diesem Vorhaben festzuhalten. Es ist völlig klar, dass wir ein Sicherheitspaket verabschieden wollen. Es ist genauso selbstverständlich, dass wir nur Gesetze verabschieden, die verfassungskonform sind und nicht einen Tag später in Karlsruhe aufgehoben werden, sagte von Notz unserer Redaktion.
Die Anhörung von Sachverständigen am Montag zeigte jedoch, dass es sehr viele offene Fragen gibt. Die müssen wir jetzt schnell und zügig klären, betonte der Grünen-Fraktionsvize. Ein weiterer Aspekt, der den Zeitplan für das parlamentarische Verfahren zum Sicherheitspaket beeinflussen könnte, ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts am 1. Oktober zu einer Verfassungsbeschwerde gegen das Bundeskriminalamtgesetz.
Der Jurist Stephan Schindler von der Universität Kassel, spezialisiert auf Videoüberwachung und Gesichtserkennung, sieht die Gefahr von erheblichen Grundrechtseinschnitten durch die im Sicherheitspaket vorgesehene Gesichtserkennung. So soll zur Identifizierung von Tatverdächtigen oder gesuchten Personen der Abgleich von öffentlich zugänglichen Internetdaten mit Fotos der betreffenden Personen möglich werden.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund stellte in Frage, ob die Inhalte des Sicherheitspakets tatsächlich die objektive Sicherheit in Deutschland effektiv erhöhten. Vielmehr bedürfe es relevanter Reformen bei den Zuständigkeiten und Kompetenzen aller Beteiligten.
Die Union war bestrebt, es nach Uneinigkeit und Streit in der Koalition aussehen zu lassen, wie Unionsfraktionschef Friedrich Merz (CDU) schon am Dienstag mutmaßte. Die Aussagen aus Ampel-Reihen deuten jedoch nicht auf einen echten Streit hin, sondern viel mehr auf weiteren Abstimmungsbedarf.
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