Erläuterung von Vermögenswirksamen Leistungen und Arbeitnehmersparzulage

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Erläuterung von Vermögenswirksamen Leistungen und Arbeitnehmersparzulage

Die Vermögenswirksamen Leistungen sind ein wichtiger Bestandteil der Altersvorsorge in Deutschland. Durch diese arbeitsrechtliche Regelung können Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttogehalts in eine Rentenversicherung oder ein Anlageprodukt investieren, um sich für das Alter finanziell abzusichern. Neben den Vermögenswirksamen Leistungen gibt es noch die Arbeitnehmersparzulage, die Arbeitnehmern eine Zusatzrente verschafft, wenn sie in eine Rentenversicherung einbezahlen. In diesem Artikel werden wir Ihnen die Funktionsweise und Vorteile dieser beiden Angebote erläutern und Ihnen helfen, die beste Entscheidung für Ihre Altersvorsorge zu treffen.

Erläuterung von Vermögenswirksamen Leistungen und Arbeitnehmersparzulage

Zusätzliches Geld vom Arbeitgeber für den Kapitalaufbau? Das ist mit einem oft unterschätzten Instrument möglich: der Vermögenswirksamen Leistung (auch bekannt als VL).

Vermögenswirksame Leistungen: Zusätzliches Geld vom Arbeitgeber für den Kapitalaufbau

Vermögenswirksame Leistungen: Zusätzliches Geld vom Arbeitgeber für den Kapitalaufbau

Die Vermögenswirksamen Leistungen (VL) sind eine freiwillige Geldleistung des Arbeitgebers, die unter anderem von Arbeitnehmern, Beamten und Auszubildenden für den Vermögensaufbau genutzt werden kann.

Die rechtliche Grundlage der Vermögenswirksamen Leistungen ist das fünfte Vermögensbildungsgesetz. Demnach dienen VL der Förderung des Vermögensaufbaus und sind zusätzlich zum Grundgehalt ein Teil des Arbeitslohns. Sie können jedoch nicht als zusätzliches Gehalt ausgezahlt werden. Stattdessen fließen sie direkt in eine Anlageform, die der Arbeitnehmer weitgehend frei wählen kann.

VL-Geheimnis: Wie Arbeitnehmer ihren Vermögensaufbau fördern können

VL-Geheimnis: Wie Arbeitnehmer ihren Vermögensaufbau fördern können

„Beschäftigte dürfen vom Arbeitgeber verlangen, Teile des eigenen Einkommens vermögenswirksam anzulegen“, sagt Ralf Scherfling, Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale NRW. „Der Arbeitgeber oder Dienstherr zahlt oft einen freiwilligen Zuschuss.“

Wie hoch der Zuschuss ausfällt, sei häufig im Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag festgehalten. In der Regel liege er zwischen sechs und 40 Euro monatlich. Den Zuschuss des Arbeitgebers können Beschäftigte zudem mit eigenen Mitteln aufstocken. Eine Obergrenze existiert nicht.

Arbeitnehmersparzulage: Wie Beschäftigte ihre Ersparnisse fördern können

Arbeitnehmersparzulage: Wie Beschäftigte ihre Ersparnisse fördern können

Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Förderung auf die jährlichen VL-Einzahlungen. Sie bekommen aber nur diejenigen, die mit ihrem zu versteuernden Einkommen gesetzlich definierte Grenzen nicht überschreiten. Außerdem ist die Art der Anlage entscheidend: Gefördert werden Bausparverträge, Wertpapier- und Fondssparpläne sowie Tilgungen von Immobilienkrediten.

„Wer genügend freie Mittel hat kann auch mehr als einen VL-Vertrag abschließen und so mehrfach die Arbeitnehmersparzulage erhalten“, erklärt Finanzexperte Ralf Scherfling. „Den Arbeitgeberzuschuss gibt es aber nur einmal.“

Wie man VL für die Altersvorsorge nutzen kann

Wie man VL für die Altersvorsorge nutzen kann

Das kann etwa in Form eines Riester-Vertrags oder für die betriebliche Altersvorsorge geschehen. „Letztere hätte den Vorteil, dass sich das Nettogehalt nicht ändern würde, weil man im Gegensatz zu allen anderen Sparmöglichkeiten aus dem Bruttoentgelt sparen würde“, erklärt Scherfling.

Allerdings sei die betriebliche Altersvorsorge auch mit Nachteilen verbunden, wie zum Beispiel der Zahlung von Beiträgen für die Kranken- und Pflegeversicherung in der Rentenphase. Tendenziell sei es sinnvoll, VL für die Altersvorsorge zu nutzen, sofern man keinen Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage habe und lange beim jetzigen Arbeitgeber bleiben wolle.

Welche typischen Fehler machen Arbeitnehmer häufig?

„Beschäftigte sollten einen Zuschuss des Arbeitgebers nicht verfallen lassen, auch wenn dieser lediglich sechs Euro im Monat beträgt“, sagt Scherfling. „Bei sechs Jahren Einzahlung und einem Ruhejahr kommt man am Laufzeitende mit ein bisschen Rendite sowie mit Zins oder Bonus auf knapp 500 Euro.“

Was die Arbeitnehmersparzulage angeht, sei es wichtig, diese jedes Jahr zu beantragen, denn nur dann werde sie am Ende der Laufzeit dem Vertrag gutgeschrieben.

Quellen:

Verbraucherzentrale NRW

Ralf Scherfling, Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale NRW

Kerstin Klein

Ich bin Kerstin, ein leidenschaftlicher Experte für aktuelle Nachrichten und Autor bei Hol Aktuell. Als Generalist verfasse ich Artikel zu nationalen und internationalen Themen mit Strenge und Objektivität. Meine Begeisterung für Journalismus treibt mich dazu an, fundierte und gut recherchierte Informationen zu liefern, die unsere Leser informieren und zum Nachdenken anregen. Mit einem Auge für Details und einem starken Sinn für Ethik strebe ich danach, die Leserschaft von Hol Aktuell stets auf dem neuesten Stand zu halten.

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