Ermöglicht wird ein Bundesgesetz zur Fußfessel für gewalttätige ehemalige Partner?

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Ermöglicht wird ein Bundesgesetz zur Fußfessel für gewalttätige ehemalige Partner?

In Deutschland wird derzeit ein Bundesgesetz diskutiert, das den Einsatz von Fußfesseln für gewalttätige ehemalige Partner ermöglichen soll. Dieser Schritt soll Opfern von Partnerschaftsgewalt mehr Schutz bieten und verhindern, dass Täter erneut Kontakt zu ihren Opfern aufnehmen. Die Fußfessel soll es ermöglichen, den Aufenthaltsort des Täters zu überwachen und sicherzustellen, dass dieser einen bestimmten Abstand zu seinem Opfer einhält. Die Einführung eines solchen Gesetzes könnte ein wichtiger Schritt sein, um Opfern von Partnerschaftsgewalt mehr Sicherheit zu bieten und die Gewaltkriminalität zu reduzieren.

Bundesjustizminister Buschmann blockiert Bundesgesetz: Elektronische Fußfessel für gewalttätige Ex-Partner nicht nötig

Bundesjustizminister Marco Buschmann hält eine bundeseinheitliche Regelung zum Einsatz elektronischer Fußfesseln bei häuslicher Gewalt für unnötig. Damit stellt er sich gegen eine entsprechende Forderung, die im Juni bei der Innenministerkonferenz von Bund und Ländern (IMK) erhoben worden war.

Justizminister Buschmann: Länder können elektronische Fußfessel im Polizeirecht regeln

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Auch der Vorschlag der Innenministerinnen und Innenminister, im Strafgesetzbuch eine zusätzliche Regelung zum Cybermobbing zu schaffen, ist aus Sicht des FDP-Politikers überflüssig. Unter Cybermobbing versteht man die Beleidigung, Bedrohung, Bloßstellung oder Belästigung von Menschen auf Websites, in Foren, sozialen Netzwerken oder Chats.

Buschmann sieht nach eigener Aussage zwar ebenfalls eine Notwendigkeit, den Schutz vor Gewalt durch Partner beziehungsweise Ex-Partner zu verbessern. Länder, die dafür elektronische Fußfesseln nutzen wollten, könnten dies aber selbst regeln, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Die elektronische Fußfessel übermittelt den Aufenthaltsort - nähert sich jemand trotz eines Annäherungs- und Kontaktverbots etwa der Wohnung der Betroffenen, wird die Polizei alarmiert.

Cybermobbing: Buschmann fordert konsequente Strafverfolgung, aber keine neue Gesetzesnovelle

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„Häusliche Gewalt bedeutet für die Betroffenen unerträgliches Leid“, betonte Buschmann. Er sei sich mit den Innenministern auch einig, dass es hier mehr Schutz brauche. „Als Justizminister tue ich konkret etwas dafür“, fügte er hinzu. Sein Ministerium arbeite derzeit an Reformen des Kindschaftsrechts und des Familienverfahrensrechts. Bei beiden Vorhaben gehe es um einen besseren Schutz vor häuslicher Gewalt.

Buschmann: Cybermobbing kann jetzt schon bestraft werden. Der IMK-Vorsitzende, Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU), hatte bei dem Treffen in Potsdam auch auf vor allem für Jugendliche oft erheblichen Folgen von Mobbing in sozialen Medien und Chats hingewiesen. Er sagte: „Cybermobbing ist ein wachsendes Phänomen, das bisher unterschätzt wird, obwohl es für die Opfer zu schwerwiegenden Auswirkungen in vielen Lebensbereichen führt.“

Die Justizminister sollten daher prüfen, ob sie die Einführung eines gesonderten Straftatbestands für sinnvoll erachten. Anders als bei einer Beleidigung in der realen Welt, etwa auf dem Schulhof, seien die Folgen einer solchen Tat durch die Verbreitung im virtuellen Raum für die Betroffenen viel gravierender. In der Analyse der Folgen stimmt Buschmann den Innenministern zu. Cybermobbing könne Menschen extrem unter Druck setzen, ihre bürgerliche Existenz gefährden, zu Gesundheitsschäden oder noch Schlimmerem führen, sagte er.

Zugleich betonte er: „Mir sind die Rufe der Innenminister nach Verschärfungen des Strafrechts aber etwas zu reflexhaft.“ Denn der Rechtsstaat halte schon sehr viele Instrumente bereit, etwa im Strafgesetzbuch. „Da gibt es den Nachstellungsparagrafen, der auch auf Cybermobbing-Konstellationen anwendbar ist und bei einfacher Begehung eine Bestrafung mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe ermöglicht - bei schweren Fällen sogar bis zu fünf Jahre.“ Solche Straftaten müssten vor allem konsequent ermittelt und zur Anklage gebracht werden.

Martin Weiß

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