EUGH bestätigt Geldbuße von 2,4 Milliarden Euro gegen Google

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EUGH bestätigt Geldbuße von 2,4 Milliarden Euro gegen Google

Das Europäische Gericht (EUGH) hat die Rekord-Geldbuße von 2,4 Milliarden Euro gegen den Internet-Konzern Google bestätigt. Damit hat das Gericht die Entscheidung der Europäischen Kommission vom Juni 2017 bestätigt, die Google wegen wettbewerbswidriger Praktiken im Bereich der Online-Suche verurteilt hatte. Die Kommission hatte Google vorgeworfen, seine eigene Shopping-Suche bevorzugt zu haben, wodurch Wettbewerber benachteiligt worden seien. Die Bestätigung der Geldbuße durch das EUGH markiert einen wichtigen Sieg für die EU-Wettbewerbsbehörden im Kampf gegen Monopolisierung im digitalen Sektor.

EuGH verhängt Milliarden-Euro-Geldbuße gegen Google wegen Preisvergleichs-Manipulation

EuGH verhängt Milliarden-Euro-Geldbuße gegen Google wegen Preisvergleichs-Manipulation

Google muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) 2,4 Milliarden Euro Strafe zahlen. Der Tech-Riese habe seinem eigenen Preisvergleichsdienst einen unrechtmäßigen Vorteil verschafft und damit seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, entschieden die Richter in Luxemburg.

Die EU-Kommission verhängte gegen Google 2017 eine Geldbuße von 2,4 Milliarden Euro. Hintergrund war die Einschätzung, dass der Internetriese auf der Seite für allgemeine Suchergebnisse die Ergebnisse seines eigenen Preisvergleichsdienstes gegenüber denen der Konkurrenten bevorzugte.

Den Angaben zufolge präsentierte Google die Suchergebnisse seines Dienstes an oberster Stelle und hervorgehoben mit Bild und Text. Die Suchergebnisse der konkurrierenden Dienste erschienen nur weiter unten als blauer Link.

Deswegen haben nach Ansicht der EU-Kommission die Nutzer die Ergebnisse von Googles Preisdienst als die der Konkurrenz. Diese waren aber auf den Datenverkehr von Googles allgemeiner Seite angewiesen, um weiter wirtschaftlich erfolgreich zu sein.

Daher habe Google seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, argumentierte die Brüsseler Behörde 2017. Google und sein Mutterkonzern Alphabet klagten gegen die EU-Strafe zunächst erfolglos vor dem Gericht der EU und anschließend vor dem höchsten europäischen Gericht, dem EuGH.

Dieser wies nun das Rechtsmittel zurück und gab der EU-Kommission endgültig Recht. Das Verhalten von Google sei in diesem Fall diskriminierend und entspreche nicht dem Leistungswettbewerb.

Die Wettbewerbshüter der EU-Kommission überzogen Google in den vergangenen Jahren mit mehreren Milliardenstrafen, die dem Konzern allerdings wegen seines boomenden Online-Werbegeschäfts keine großen Probleme machten.

Bereits nächste Woche entscheidet das Gericht der EU über einen ähnlich gelagerten Fall. Dabei geht es um die Frage, ob Google bei Suchmaschinen-Werbung im Dienst „AdSense for Search“ andere Anbieter unzulässigerweise behinderte und die Geldbuße der EU-Kommission in Höhe von 1,49 Milliarden Euro gerechtfertigt war.

Heike Schulze

Ich bin Heike, ein erfahrener Redakteur und der Chefredakteur der Website Hol Aktuell, einer generalistischen Zeitung mit nationalen und internationalen Nachrichten. Mit meiner langjährigen Erfahrung in der Branche sorge ich dafür, dass unsere Leser stets aktuelle Nachrichten mit Strenge und Objektivität erhalten. Meine Leidenschaft für den Journalismus und mein Engagement für qualitativ hochwertige Berichterstattung spiegeln sich in jedem Artikel wider, den wir auf Hol Aktuell veröffentlichen. Es ist mir wichtig, unseren Lesern verlässliche Informationen zu liefern und sie stets auf dem neuesten Stand zu halten.

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