Fernstraßenunfall: Was Kunden tun müssen und welche Versicherung leistet

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Fernstraßenunfall: Was Kunden tun müssen und welche Versicherung leistet

Ein Fernstraßenunfall kann jeden treffen - sei es auf der Autobahn, auf einer Landstraße oder in einem fremden Land. Wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind, ist es wichtig, schnell und richtig zu handeln. Doch was müssen Sie als Kunde tun, wenn Sie in einen Fernstraßenunfall involviert sind? Welche Verkehrssicherungsmaßnahmen sind erforderlich und wie können Sie Ihre Versicherung in Anspruch nehmen? In diesem Artikel erfahren Sie, was Sie nach einem Fernstraßenunfall tun müssen und welche Leistungen Ihre Versicherung erbringt.

Wildunfälle: Was tun bei einem Tier-Fahrzeug-Kollision?

Die Tage werden kürzer, die Straßen säumen ein Blätter-Film und nebelig ist es auch noch. Da kann es schnell mal passieren, dass man eine Minute nicht nach vorne schaut und im nächsten Moment landet ein Reh auf der Windschutzscheibe. Was dann zu tun ist und welche Versicherung den Schaden übernimmt.

Was ist ein Wildunfall und welche Tiere sind bei einem solchen Unfall versicherungstechnisch abgedeckt?

Was ist ein Wildunfall und welche Tiere sind bei einem solchen Unfall versicherungstechnisch abgedeckt?

Ein Wildunfall ist ein Verkehrsunfall mit einem Wildtier. Kommt es zu einem solchen Unfall, kann der Umfang des Versicherungsschutzes je nach Anbieter variieren. Die Standard-Kaskoversicherung orientiert sich am Bundesjagdgesetz, genauer gesagt, an den Tieren, die hier als Haarwild gelistet sind. Hierzu zählen Dam- und Rotwild, Wildschweine, Füchse, Luchse, Wildkaninchen, Marder oder auch Feld- und Schneehasen. Bei diesen Tieren zahlen grundsätzlich die Unternehmen. Manche Versicherer haben ihren Schutz auf weitere Tiere, beispielsweise auf Nutztiere, erweitert. Die Allianz Direct deckt den Zusammenstoß mit allen Tieren ab, also auch mit Vögeln, Nutztieren und Haustieren.

Wer zahlt bei einem Wildschaden?

Wer zahlt bei einem Wildschaden?

Die Teilkaskoversicherung übernimmt Schäden am eigenen Auto. Wichtig ist allerdings, dass die Kosten nur getragen werden, wenn das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Zusammenstoßes in Bewegung war. Ansonsten liegt kein Wildunfall vor. Rennt ein Wildschwein beispielsweise in ein parkendes Auto, ist dies kein Wildunfall und die möglichen Schäden können nur von einer Vollkaskoversicherung übernommen werden.

Das Tierfund-Kataster

Das Tierfund-Kataster

Das Tierfund-Kataster ist ein „Citizen-Science-Projekt“ der Jägerschaft mit der Universität Kiel, erklärt Torsten Reinwald, stellvertretender Geschäftsführer vom Deutschen Jagdverband (DJV). Hier werden bundesweit Wildunfälle nach einheitlichen Kriterien eingetragen, so können Schwerpunkte erkannt werden. www.tierfund-kataster.de

Warum ist das Tierfund-Kataster wichtig?

Warum ist das Tierfund-Kataster wichtig?

Laut DJV erfassen Behörden nur Wildunfälle mit Personenschäden, also nur einen kleinen Teil aller Wildunfälle.

Welche Schäden übernimmt eine Kfz-Haftpflichtversicherung?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Schäden, die Dritten entstehen, ab - etwa wenn ein anderes Auto beschädigt wird, weil man versucht, dem Tier auszuweichen. Das gilt auch, wenn man bei einem Ausweichmanöver Fußgänger oder Radfahrer verletzt. Die Deckungssummen sind in der Regel 100 Millionen pro Versicherungsfall und 15 Millionen je verletzter Person, teilt die Allianz mit.

Wann muss man selbst für den Schaden aufkommen?

Wer keine Kasko-, sondern nur eine Kfz-Haftpflichtversicherung hat, muss den Wildschaden am eigenen Auto laut GDV selbst zahlen. „Weitere Ausnahmen gibt es, wenn die Versicherung den Wildschaden nur teilweise übernimmt, etwa wenn der Fahrer grob fahrlässig gehandelt hat und grobe Fahrlässigkeit im Versicherungsvertrag nicht ausgeschlossen ist“, sagt ein ADAC-Sprecher.

Wie verhalte ich mich bei einem Wildunfall richtig?

„Wenn ein Zusammenstoß mit einem Wildtier unvermeidbar ist, sollte man das Lenkrad festhalten, stark abbremsen und das Fahrzeug möglichst in der eigenen Spur halten, um ein Ausweichen zu vermeiden, da dies zu schweren Unfällen führen kann“, rät die Allianz. Wenn es zu einem Wildunfall kommt, ist die Eigen- und Fremdsicherung wichtig. Das heißt: Warnblinkanlage anschalten, Warnweste anziehen und die Unfallstelle absichern, so der ADAC. Bei Verletzten leistet man Erste Hilfe und ruft den Notarzt. Bei jedem Wildunfall, auch ohne verletzte Personen sollte man laut ADAC immer die Polizei rufen. Verletzte Tiere dürfen nicht angefasst werden, tote Tiere sollen, wenn möglich, mit Handschuhen an den Fahrbahnrand gezogen werden, um Folgeunfälle zu vermeiden.

Betroffene sollten sich laut Allianz von der Polizei oder von einem zuständigen Jagdausübungsberechtigten, beispielsweise einem Jäger oder Förster, eine Wildschadenbescheinigung ausstellen lassen und Schäden, Blutflecken und Haarreste von der Polizei dokumentieren lassen. Eigene Fotos von der Unfallstelle sind zudem empfehlenswert. Diese Unterlagen reicht man dann bei der Versicherung ein. Das Fahrzeug sollte man erst dann waschen, wenn die Versicherung ihr Ok gibt.

Martin Weiß

Ich bin Martin, Autor bei Hol Aktuell, einer generalistischen Zeitung mit nationalen und internationalen Nachrichten. Bei uns findest du aktuelle Nachrichten mit Strenge und Objektivität. Meine Artikel decken eine Vielzahl von Themen ab und bieten fundierte Informationen für unsere Leser. Mit meiner Leidenschaft für Journalismus und meinem Streben nach Genauigkeit bemühe ich mich, relevante und gut recherchierte Inhalte zu liefern. Folge mir für die neuesten Entwicklungen aus aller Welt!

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