- Finanzgericht Köln erteilt grünes Licht für Grundsteuer-Bewertung
- Finanzgericht Köln gibt grünes Licht für neues Grundsteuerbewertungsmodell
- Klage gegen Grundsteuerwert-Bescheid
- Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen
- Hintergrund: Neubewertung von Immobilien
- Bundesmodell wird von neun Bundesländern angewendet
Finanzgericht Köln erteilt grünes Licht für Grundsteuer-Bewertung
Das Finanzgericht Köln hat in einem wichtigen Urteil entschieden, dass die Grundsteuer-Bewertung auf Basis der Verkehrswerte der Grundstücke erfolgen darf. Damit erteilt das Gericht grünes Licht für die von der Bundesregierung geplante Reform der Grundsteuer. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die neue Methode zur Bewertung von Grundstücken verfassungskonform ist und den Grundsätzen der Gerechtigkeit und Gleichheit entspricht. Die Entscheidung des Finanzgerichts Köln ist von großer Bedeutung für die Städte und Gemeinden, die auf die Grundsteuer als wichtige Einnahmequelle angewiesen sind.
Finanzgericht Köln gibt grünes Licht für neues Grundsteuerbewertungsmodell
Das Finanzgericht Köln hat erstmals grünes Licht für die neue Grundsteuerbewertung gegeben. Die Richter haben eine Klage gegen die reformierte Bewertung abgewiesen (Az.: 4 K 2189/23).
„Das Urteil ist, soweit wir das überblicken können, das erste zum sogenannten Bundesmodell, das von mehreren Bundesländern angewandt wird“, sagte ein Gerichtssprecher.
Klage gegen Grundsteuerwert-Bescheid
Die Klage richtete sich gegen einen Bescheid, mit dem der Grundsteuerwert zum 1. Januar 2022 nach dem Bundesmodell festgestellt wurde.
Durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken, wie sie die Kläger angeführt hatten, sah das Gericht nicht.
Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen
Das letzte Wort ist aber noch nicht gesprochen: Der Senat ließ die Revision zum Bundesfinanzhof zu.
Hintergrund: Neubewertung von Immobilien
Die Neubewertung von Immobilien für die Grundsteuer-Berechnung war notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht die bisherige Bewertung für verfassungswidrig erklärt hatte.
Der Bund der Steuerzahler hält auch die neue Bewertung für verfassungswidrig.
Bundesmodell wird von neun Bundesländern angewendet
Das Bundesmodell, mit dem die Grundsteuer neu berechnet wird, wird von neun Bundesländern angewendet: Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Das Gericht veröffentlichte zunächst nur den Tenor der Entscheidung. Die Entscheidungsgründe würden nach Zustellung des schriftlichen Urteils an die Beteiligten nachgereicht.
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