Gerichtsurteil in München: Hussein H. erhält Zuchthausstrafe von zehn Jahren
In einem spektakulären Prozess hat das Münchner Landgericht am heutigen Tage ein weitreichendes Urteil gefällt. Der Angeklagte Hussein H. muss sich für seine schweren Verbrechen verantworten und wurde zu einer Zuchthausstrafe von zehn Jahren verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich eine höhere Strafe gefordert, aber das Gericht entschied sich letztendlich für die verhängte Strafe. Die öffentliche Aufmerksamkeit ist groß, da der Fall von Hussein H. von Beginn an großes Interesse geweckt hat. Die Frage nach der Rechtigkeit des Urteils wird in den kommenden Tagen sicherlich weiter diskutiert werden.
Schleuserorganisation: Hussein H erhält Zuchthausstrafe von zehn Jahren
Hussein H. wurde am Montag wegen zweier tatmehrheitlicher Fälle des gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern sowie Körperverletzung und Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt, wie das Gericht mitteilte.
Der seit November 2022 in Untersuchungshaft sitzende H. hatte im Mai 2022 dem Urteil zufolge mehrere Flüchtlinge aus Italien über einen Lastwagenanhänger eingeschleust, der sich auf einem Zug befand. Im Güterbahnhof München-Trudering kam es zu dem Todesfall.
Auf H.s telefonische Anweisung hin versuchten die Flüchtlinge am Bahnhof durch die von ihnen durchschnittene Dachplane des Anhängers zu klettern. Einer der Flüchtlinge kniete auf der feuchten Plane und zog die anderen hoch. Dabei kam es zu einem Spannungsüberschlag.
Ein Flüchtling erlitt lebensgefährliche Verletzungen, er musste 18 Mal operiert werden und ist querschnittsgelähmt. Eine von ihm aus dem Anhänger gezogene Frau erlitt so schwere Verletzungen, dass sie einige Tage später im Krankenhaus an einem Multiorganversagen starb.
Dem Urteil zufolge war H. Teil einer Schleuserorganisation und hatte dort eine hervorgehobene Position. Im Verfahren ging es um zwei Schleusungen von insgesamt 20 Menschen, wobei das Gericht deutlich machte, dass H. auch an zahlreichen weiteren Schleusungen beteiligt war.
H. wurde durch eine Auswertung seines Handys belastet. Angaben, das Handy habe vorher jemand anderem gehört, wies das Gericht durch die Identifizierung von H. durch andere, untergeordnete Mitglieder der Bande als erfunden zurück.
Der Angeklagte äußerte sich in dem Verfahren dem Gericht zufolge nicht zu den Vorwürfen.
Hussein H. muss nun eine Zuchthausstrafe von zehn Jahren verbüßen.
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