Gras: Warum wurde noch kein Anbauklub in NRW genehmigt?

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Gras: Warum wurde noch kein Anbauklub in NRW genehmigt?

Die Legalisierung von Cannabis für den Erwerb und Konsum von Erwachsenen ist in Deutschland seit 2017 ein wichtiges Thema. Doch trotz der positiven Entwicklungen auf Bundesebene fehlt es in Nordrhein-Westfalen (NRW) noch an einer konkreten Umsetzung. Noch kein Anbauklub wurde in diesem Bundesland genehmigt, obwohl die Nachfrage nach legalen Cannabis-Produkten enorm ist. Was sind die Gründe für diese Verzögerung? Warum wird der Antrag auf Eröffnung eines Anbauklubs in NRW weiterhin abgelehnt? In unserem Artikel werden wir die Hintergründe dieser Situation untersuchen und die möglichen Konsequenzen für die Bürger und die Wirtschaft in NRW analysieren.

Warum wurde noch kein Anbauklub in NRW genehmigt?

In Nordrhein-Westfalen sind bisher 69 Anträge für einen gemeinschaftlichen Cannabis-Anbau eingegangen - aber noch keine einzige Vereinigung hat eine Genehmigung erhalten. Das geht aus einer dpa-Umfrage unter den zuständigen fünf Bezirksregierungen hervor.

Seit dem 1. Juli kann für einen angestrebten gemeinschaftlichen Anbau und eine Weitergabe von Cannabis eine Erlaubnis als Anbauvereinigung beantragt werden. Das hatte der Bund in seinem Gesetz zur Teillegalisierung von Cannabis im Frühjahr festgelegt.

Überwiegend unvollständige Anträge

Überwiegend unvollständige Anträge

In den knapp zwei zurückliegenden Monaten seit der möglichen Antragstellung waren die dafür vorgelegten Unterlagen in NRW überwiegend unvollständig. Und die Prüfverfahren in den Verwaltungen erwiesen sich als arbeitsintensiv.

In NRW ist die Aufgabe den Bezirksregierungen übertragen worden, die zusätzliches Personal eingestellt haben oder die neuen Stellen derzeit noch schaffen.

Keine Genehmigung in Sicht

Keine Genehmigung in Sicht

„Natürlich wollen wir unseren Kindern nichts verkaufen“, sagt eine Sprecherin der Bezirksregierung Düsseldorf, die bis zum 28. August 22 Anträge erhalten hat. „Bisher hat die Bezirksregierung Düsseldorf noch keinen Antrag genehmigt.“

In den meisten Fällen müssten die Antragstellenden nachbessern. „Die Prüfung der Anträge auf die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben ist sehr aufwendig“, betonte sie.

Ohne eine Genehmigung darf eine Anbauvereinigung nicht starten.

Regionale Entwicklung

Regionale Entwicklung

Die Bezirksregierung Köln meldete aktuell 19 Anträge - allesamt unvollständig. Ein Sprecher wies auf viele Anforderungen hin, unter anderem werde eine Suchtpräventionsschulung vorausgesetzt.

Die Bezirksregierung Münster verzeichnete bislang acht Anträge, von denen einem Sprecher zufolge „zur Zeit noch keiner genehmigt beziehungsweise beschieden ist“.

Die Bezirksregierung Arnsberg sprach von 13 Anträgen - auch hier gab es noch keine Genehmigung. Die Prüfung sei sehr komplex.

Bei der Behörde in Detmold gingen zum Stand 28. August bislang sieben Anträge ein. Alle Anträge sind noch im laufenden Prüfverfahren, wie eine Sprecherin berichtete.

Auflagen und Vorgaben für Clubs

Auflagen und Vorgaben für Clubs

Anbau-Clubs dürfen laut Bundesgesetz höchstens 500 Mitglieder haben, die erwachsen sein und seit mindestens sechs Monaten in Deutschland leben müssen. Die Droge darf gemeinschaftlich angebaut und an die Vereinsmitglieder in begrenzten Mengen abgegeben - aber nicht verkauft - werden.

Ein Konsum ist dort nicht erlaubt. Die Clubs müssen einen Mindestabstand von 200 Metern zu Schulen und anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie zu Spielplätzen einhalten.

Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten

Bußgelder sollen vor allem dem Schutz von Minderjährigen dienen. Seit Mai gelten in NRW eine Cannabisordnungswidrigkeitenverordnung und ein Bußgeldkatalog.

Die im Bundesgesetz festgelegten Besitzmengengrenzen, Konsumverbote und Werbeverbote sollten konsequent durchgesetzt werden, betont das Gesundheitsministerium auf seiner Homepage.

Für Ahndung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten seien die Gemeinden zuständig. „Der Sanktionsschwerpunkt liegt auf dem Gesundheitsschutz von Kindern und Jugendlichen.“

So könne der Cannabiskonsum in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen mit 300 Euro bis 1.000 Euro geahndet werden.

Ursula Herrmann

Ich bin Ursula, Journalistin bei der Webseite Hol Aktuell. Als Generalistin berichte ich über nationale und internationale Nachrichten mit Strenge und Objektivität. Meine Artikel sind immer aktuell und informativ, um unseren Lesern die wichtigsten Ereignisse des Tages zu präsentieren. Mit meiner Leidenschaft für Journalismus und meinem Engagement für die Wahrheit strebe ich danach, unsere Leser stets gut informiert zu halten.

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