Grundsteuer in Mönchengladbach: IHK warnt vor Sondersteuer für Unternehmen -> Grundsteuer in Mönchengladbach: IHK warnt vor Sonderbelastung für Untern

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Grundsteuer in Mönchengladbach: IHK warnt vor Sondersteuer für Unternehmen -> Grundsteuer in Mönchengladbach: IHK warnt vor Sonderbelastung für Unternehmen

In der Stadt Mönchengladbach bahnt sich eine Grundsteuerreform an, die das Leben vieler Unternehmen erheblich beeinflussen könnte. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) warnt vor einer Sonderbelastung für die Unternehmen in der Region. Laut IHK-Experten könnte die geplante Grundsteuererhöhung zu einer erheblichen Mehrbelastung für die Unternehmen führen, was wiederum negative Auswirkungen auf die Wirtschaftsentwicklung der Region haben könnte.

IHK warnt vor Sondersteuer für Unternehmen in Mönchengladbach

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein spricht sich gegen die mögliche Einführung differenzierter Grundsteuerhebesätze in Mönchengladbach aus. Nach der vom Bundesverfassungsgericht angestoßenen Grundsteuerreform beraten die Verantwortlichen in den nordrhein-westfälischen Kommunen derzeit darüber, ob sie differenzierte Hebesätze für Wohngrundstücke und Gewerbegrundstücke einführen möchten.

„Uns ist bewusst, in welchem Spannungsfeld die Kommunen sich zurzeit bewegen. In Abwägung aller Argumente votieren wir allerdings dafür, dass auf differenzierte Grundsteuerhebesätze verzichtet wird“, betont IHK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Steinmetz in einem Schreiben an Oberbürgermeister Felix Heinrichs (SPD).

Grundsteuerreform in Mönchengladbach: IHK befürchtet Belastung für Unternehmen

Grundsteuerreform in Mönchengladbach: IHK befürchtet Belastung für Unternehmen

Durch die Einführung differenzierter Hebesätze würde Mönchengladbach einen einheitlichen Hebesatz von 797 Prozent einführen müssen. Dadurch würden viele Wohngebäude aufgrund deutlich gestiegener Messbeträge aber stärker belastet als bisher. Daher gibt es auch die Möglichkeit, unterschiedliche Hebesätze für Wohnen (643 Prozent) und Gewerbe (1224 Prozent) einzuführen, was Hausbesitzer entlastet, Unternehmen aber mehr belasten würde.

„Wenn etwas weniger wert ist, sollte dies auch geringer besteuert werden“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Steinmetz. „Ich sehe insbesondere Probleme für viele mittelständische Unternehmen, auf deren Grundstücken sich sowohl Wohn- als auch Betriebsgebäude befinden.“

Die IHK geht zudem davon aus, dass Unternehmen in Zentrumslage durch die Grundsteuerreform insgesamt vor deutlichen Mehrbelastungen stehen könnten. Diese würde bei der Differenzierung zwischen Wohngrundstücken und Nicht-Wohngrundstücken verstärkt. „Das wäre gerade für viele Einzelhändler in der momentan schwierigen Zeit eine weitere Hypothek“, warnt Steinmetz. Es drohe eine „Sondersteuer für Unternehmen“.

Steinmetz verweist außerdem auf die unsichere Rechtslage. Jeder differenzierte Hebesatz müsste auch nach Auffassung des Städte- und Gemeindebunds in jeder Kommune separat verfassungsfest begründet werden. Es ist unklar, was passiert, wenn die Differenzierung nicht verfassungskonform ist. „Dann drohen den Kommunen im schlimmsten Fall Steuerausfälle“, warnt Steinmetz. „Das Risiko ist groß.“

Schon mit Blick auf ihre finanzielle Planungssicherheit sollte die Stadt Mönchengladbach auf differenzierte Hebesätze verzichten.

Udo Mayer

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