Heidelberg: Vierjähriger jung sterbt nach Sturz aus Hochhaus

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Heidelberg: Vierjähriger jung sterbt nach Sturz aus Hochhaus

In der Universitätsstadt Heidelberg ist ein vierjähriger Junge nach einem Sturz aus einem Hochhaus tödlich verunglückt. Das Kind befand sich am Sonntagabend in der Wohnung seiner Eltern im zehnten Stock eines Hochhauses in der Innenstadt, als es plötzlich aus dem Fenster fiel. Trotz sofortiger Hilfe durch die Rettungskräfte und die Feuerwehr verstarb der Junge noch am Unglücksort. Die Ermittlungen zur Unglücksursache haben bereits begonnen. Die Polizei geht derzeit von einem Unglück aus und schließt keine Absicht aus. Die Identität des Opfers wurde noch nicht bekannt gegeben.

Tragischer Unfall in Heidelberg: Vierjähriger stirbt nach Sturz aus siebtem Stock

Tragischer Unfall in Heidelberg: Vierjähriger stirbt nach Sturz aus siebtem Stock

Ein vierjähriger Junge ist einen Tag nach einem Sturz von einem Hochhausbalkon in Heidelberg gestorben. Das teilte die Polizei mit.

Das Kind war nach dem Sturz aus dem siebten Stock am vergangenen Freitag mit lebensgefährlichen Verletzungen zunächst in ein Krankenhaus gebracht und dort notoperiert worden. Trotz intensiver Bemühungen der Ärzte erlag der Junge dann am Samstag seinen Verletzungen, wie es weiter hieß.

Bei dem Unglück handele es sich derzeitigen Erkenntnissen zufolge um einen tragischen Unfall, betonte die Polizei. Der Vierjährige hatte wohl einen unbeobachteten Moment genutzt, während die Mutter im Bad war, wie ein Sprecher weiter erläuterte.

Dem Kind gelang es dann, das Wohnzimmerfenster zum Balkon zu öffnen und auf den Balkon zu klettern. Wann haften Eltern wirklich für ihre Kinder? Von dort stieg es auf die gut einen Meter hohe Brüstung, verlor das Gleichgewicht und stürzte mehr als 15 Meter in die Tiefe.

Es gebe weder Hinweise auf Fremdverschulden noch darauf, dass die Sorgfaltspflicht vernachlässigt worden sei. Der Vater war zum Zeitpunkt des Unglückes auf der Arbeit gewesen.

Bei Vorfällen dieser Art werde grundsätzlich auch untersucht, ob Fremdverschulden vorliegen könnte, sagte der Polizeisprecher. Dafür hätten sich Beamte unter anderem die Wohnung des Vierjährigen angeschaut und auch geprüft, ob die Verletzungen des Kindes zum Hergang des Unfalls passten.

Zu solchen Unglücken kommt es immer wieder. So war in Berlin Ende vergangenen Jahres ein neun Jahre altes Kind von einem Hochhaus in den Tod gestürzt. Im Juli 2023 war ein Zehnjähriger aus dem Fenster eines Berliner Hochhauses gestürzt und gestorben. Auch hier hatte es keine Hinweise auf Fremdverschulden gegeben.

Kerstin Klein

Ich bin Kerstin, ein leidenschaftlicher Experte für aktuelle Nachrichten und Autor bei Hol Aktuell. Als Generalist verfasse ich Artikel zu nationalen und internationalen Themen mit Strenge und Objektivität. Meine Begeisterung für Journalismus treibt mich dazu an, fundierte und gut recherchierte Informationen zu liefern, die unsere Leser informieren und zum Nachdenken anregen. Mit einem Auge für Details und einem starken Sinn für Ethik strebe ich danach, die Leserschaft von Hol Aktuell stets auf dem neuesten Stand zu halten.

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