Hückeswagen: Eine Krankheit ist anzeigepflichtig
In der Stadt Hückeswagen hat sich ein besorgniserregender Trend entwickelt. Eine bestimmte Krankheit ist in den letzten Wochen immer häufiger aufgetreten und hat die Behörden veranlasst, Alarm zu schlagen. Die zuständigen Gesundheitsämter haben festgestellt, dass es sich um eine anzeigepflichtige Krankheit handelt, die eine unverzügliche Meldung an die zuständigen Stellen erfordert. Wir berichten über die Hintergründe dieser Entwicklung und die Konsequenzen für die Bevölkerung.
Blauzungenkrankheit im Oberbergischen Kreis: Acht Schafe und neun Rinder erkrankt
Nach Angaben des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes des Oberbergischen Kreises sind derzeit acht Schafe und neun Rinder im Kreisgebiet erkrankt. Bei den betroffenen Tieren wurde die Infektion mit dem Bluetongue-Virus vom Serotyp 3 (BTV 3) nachgewiesen.
Empfänglich für das Virus sind Wiederkäuer wie Rinder, Schafe, Ziegen, Wildwiederkäuer und Kameliden. Die Blauzungenkrankheit wird nicht von Tier zu Tier, sondern von infizierten Stechmücken sogenannte Gnitzen, auf Wiederkäuer übertragen. „Die aktuelle Witterung begünstigt die Aktivität der Stechmücken“, teilt das Amt mit.
Bei Rindern verursacht das Virus häufig nur milde Symptome; Schafe zeigen meist deutliche Krankheitssymptome wie Fieber, Apathie, Speicheln, geschwollene Schleimhäute sowie Läsionen an den Klauen, die auch zu Lahmheiten führen können. Schwere Verläufe mit Todesfällen werden vor allem in Schafbeständen beobachtet.
Für Menschen besteht keine Gefahr, auch der Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten ist unbedenklich, teilt das Fachamt mit. Die Tierhalter würden um besondere Aufmerksamkeit gebeten.
Ganz wichtig: Die Blauzungenkrankheit ist anzeigepflichtig. „Alle Halter von empfänglichen Tieren, insbesondere Rinder, Schafen und Ziegen sollten ihre Tiere genau beobachten und bei Krankheitssymptomen, die auf eine Blauzungeninfektion hindeuten, den Hoftierarzt zur Abklärung hinzuziehen“, betont Monika Meyer-Schoppmann, Leiterin des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes.
Der Hoftierarzt zeige nach der Untersuchung der Tiere den Verdacht auf die Blauzungenkrankheit beim Veterinäramt des Kreises an. Zur Abklärung würden Blutproben entnommen und im Landeslabor untersucht. Für Verdachtsmeldungen sowie Fragen ist das Amt per E-Mail unter [email protected] erreichbar oder unter Tel. 02261 88-3903.
Zur Vorbeugung einer Infektion rät das Veterinäramt, die empfänglichen Tierarten mit Abwehrmitteln gegen Stechmücken zu behandeln. Für den aktuell vorgefundenen Virustyp steht ein Impfstoff zur Verfügung. Wegen der Impfung müssen sich die Tierhalter mit ihrem Tierarzt in Verbindung setzen. „Wichtig ist die Verpflichtung zur Anmeldung der Tierhaltung bei der Tierseuchenkasse in Münster“, betont das Veterinäramt.
Bei Transporten in andere Bundesländer müssten bestimmte Vorgaben beachtet werden. Diese stehen auf der Internetseite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Oberbergischen Kreises.
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